Sondergenehmigung zum Befahren des Etzweges
Der Etzweg in Unterföhring ist in der Regionalplanung als überörtlicher Fahrradweg ausgewiesen und gemäß Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als öffentlicher Feldweg gewidmet. Das Befahren des Etzweges mit motorisierten Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten.
Mit Beschluss des Bau-, Verkehrs- und Grundstücksausschusses wurde der Personenkreis, der den Etzweg und die umliegenden Feldwege befahren darf, aktualisiert festgelegt, mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026. Ferner wurde die Geltungsdauer der Genehmigungen verlängert und die Gebühr von 20 Euro pro Genehmigung auf 50 Euro erhöht.
Folgender Personenkreis ist berechtigt, eine Sondergenehmigung zum Befahren der Feldwege zu beantragen:
- Anwohner Gleißach- und Etzweg: keine Gebühr, 10 Jahre
- Anwohner „Am Hierlbach“: 50 Euro, 10 Jahre
- Grundstückeigentümer: Unterföhringer Grund keine Gebühr, Münchner Grund 50 Euro, jeweils 10 Jahre
- Angehörige (Kinder, Eltern, Geschwister) von Anwohnern auf Unterföhringer Grund: keine Gebühr, 5 Jahre.
- Angehörige (Kinder, Eltern, Geschwister) von Anwohnern auf Münchner Grund: 50 Euro, 5 Jahre
- Mieter/Pächter von Grundstücken: 50 Euro, 5 Jahre
- Gewerbebetreibende: 50 Euro, 10 Jahre
- Pferdehalter und Reitbeteiligungen: 50 Euro, 5 Jahre
- Ehrenamtlich Tätige: keine Gebühr, 5 Jahre
- Landwirte: keine Gebühr, unbefristet
- Erntehelfer: keine Gebühr, von Juni bis Oktober
- Pflegedienste, Transport von Pflegebedürftigen: 50 Euro, 5 Jahre
- Müllentsorgungsunternehmen: keine Gebühr, 5 Jahre
- Wasserwacht/Ärzte: keine Gebühr, jeweils 5 Jahre
- Jäger und Jagdpächter mit Revier auf Unterföhringer Grund: keine Gebühr, 3 Jahre
Alle Genehmigungen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, bleiben gültig. Bei der Beantragung der Verlängerung wird der Sachverhalt nach der obenstehenden Tabelle geprüft.
Bei Fragen oder zur Beantragung der Sondergenehmigung wenden Sie sich an Frau Hentschel, Verwaltung Tiefbau und Verkehr: Tel. 089 / 950 81-821, hentschel@unterfoehring.de.