Angebote des Öffentlichen Nahverkehrs
Mit Bussen und Bahnen ist Unterföhring hervorragend vernetzt
Fahrplaninformationen
Hier finden Sie den Netzplan zu S-Bahn, U-Bahn und Regionalzug im MVV:
P+R am S-Bahnhof Unterföhring
Der P+R Parkplatz südlich des S-Bahnhofs Unterföhring bietet eine gute Verknüpfung zwischen dem PKW und dem ÖPNV, um ohne Parkplatzsuche bequem in die Stadt zu kommen.
| Höchstparkdauer | 24 Stunden |
| Stellplätze | 104 |
| Einfahrtshöhe | - |
| ÖPNV-Anbindung | S8 |
| Einzelkarte | |
| Tagespauschale (bis zu 24 Stunden) | 1,50 Euro |
| Mehrfachkarten | |
| Zehnerkarte | 12 Euro |
| Monatskarte | 13 Euro |
| Jahreskarte | 130 Euro |
Bitte beachten Sie: Höchstparkdauer mit Zehner- und Pendler:innenkarte jeweils 24 Stunden.
Kostenfrei unterwegs mit E-Mobilität – der Ortsbus 232
Saubere Luft im Ort ist ein hohes Gut, deshalb fährt die Unterföhringer Ortsbuslinie 232 seit Dezember 2019 mit drei E-Bussen im Turnus ihre Runde durch die Gemeinde, als deutschlandweit erste rein Batterie-elektrisch betriebene Regionalbuslinie. Seit Januar 2020 ist dieses Angebot innerhalb der Gemeindegrenzen für Unterföhringer kostenfrei.
Gegen Vorlage von im Ortsbus 232 abgestempelten Streifen- oder Kurzstreckenkarten (nicht Zeitkarten!) werden Fahrten einmal monatlich für den zurückliegenden Monat erstattet, keine Barauszahlung. Bitte beachten Sie: Fahrkarten müssen im Original auf die Rückseite des Antrags geklebt werden (bitte nicht tackern), Screenshots von QR-Codes können nicht berücksichtigt werden. Auch im 232er-Bus müssen Sie also wie bisher stempeln!
- Der Antrag und die Fahrkarten müssen im Original eingereicht werden, Kopien sind nicht gestattet.
- Belege über den Kauf einer Fahrkarte per App können auch eingereicht werden.
- Auf allen eingereichten Belegen müssen der Preis sowie die Busliniennummer 232 ersichtlich sein.
- Belege, die lediglich QR-Codes zeigen, können nicht berücksichtigt werden.
- Die Fahrkarten können gesammelt eingereicht werden. Die Kosten können bis zu drei Monate rückwirkend erstattet werden.
- Wichtig: Veraltete Fahrkarten (alter Preis) werden nicht berücksichtigt. Die Ausnahme bildet die Übergangszeit bei Tarifanpassungen im MVV, in der auch noch Fahrkarten mit altem Preis eingelöst werden können. Informieren
Sie sich dazu beim MVV. Fahrkarten mit nicht mehr gültigen Preisen müssen bis spätestens 30. April des Jahres, in dem die neuen Preise gelten, bei der Gemeinde eingereicht werden. - Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben. Anträge ohne Unterschrift können nicht berücksichtigt werden und werden wieder zurückgeschickt.
- Bitte prüfen Sie Ihre Kontodaten genau. Bei falschen Daten kann der Betrag nicht überwiesen werden.
- Die Kosten des Ortsbusses werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Unterföhring erstattet (Erst- oder Zweitwohnsitz).