Abfallentsorgung in Unterföhring

Alle Informationen zur Abfallwirtschaft

 

Altes Paar Turnschuhe dick mit Moos bewachsen

Der beste Müll ist der, der erst gar nicht anfällt – reden Sie mit uns! Aber auch wenn Sie Ihre Abfälle sachgerecht entsorgen möchten, haben wir eine Lösung für Sie.

 

Wertstoffhof Unterföhring

Sammelzentrum für alles Verwertbare ist unser Wertstoffhof an der Birkenhofstraße 12

 
Wertstoffhof

Hier können Unterföhringer Bürgerinnen und Bürger Sperrmüll und eine Vielzahl von Wertstoffen kostenlos entsorgen:

Montag: 8–12 Uhr
Mittwoch und Freitag: 14–18 Uhr
Samstag: 9–15 Uhr

Bitte halten Sie Ihren Ausweis zur Kontrolle bereit. Annahmeschluss ist 15 Minuten vor Schließung des Wertstoffhofs.



Sie benötigen einen Berechtigungsschein, wenn Sie Ihren Wohnsitz anhand ihres Ausweises nicht nachweisen können, und bei ausnahmsweise größeren Abgabemengen. Den Berechtigungsschein beantragen Sie bitte bei der Abfallberatung der Gemeinde im Rathaus.

Angenommen werden: Sperrmüll, Gartenabfälle, Altholz, Altmetall, Dosen, Elektronikschrott, Kühlschränke, Glas, Papier, Kartonagen, Altkleider, Schuhe, Verpackungsmaterial mit „Grünem Punkt“, Bauschutt (rein), Korkprodukte, Kerzenreste, CDs/DVDs mitsamt ihren Hüllen und Druckerpatronen.

Für Sperrmüll und Altholz besteht eine Mengenbegrenzung von maximal zwei Kubikmetern.
Reiner Bauschutt wird nur bis zu maximal 50 Liter angenommen.
Ganze Haushaltsauflösungen oder größere Bauschuttmengen müssen eigenständig entsorgt werden.
Nicht angenommen werden außerdem: Restmüll, Autoreifen (bitte über Fachhandel entsorgen), Autoteile, Straßenkehricht, gemischter Bauschutt und Wurzelstöcke.

Gewerbebetriebe dürfen - bis auf Elektro-Schrott - keine Abfälle im Wertstoffhof anliefern!

 

Wir bitten dringend um respektvollen Umgang miteinander im Wertstoffhof

Aufgrund unschöner Ereignisse im Wertstoffhof möchte die Gemeinde alle Einwohnerinnen und Einwohner von Unterföhring auf die wesentlichen Richtlinien für die Nutzung im Hof aufmerksam machen. Wir bitten darum, die festgelegten Vorschriften gemäß der Benutzungsordnung des Wertstoffhofes zu beachten und einen respektvollen Umgangston mit unseren Kolleginnen und Kollegen zu wahren:

  1. Alle Benutzer des Wertstoffhofes sind verpflichtet sich auszuweisen (Ausweispflicht).
  2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Missachtung können die Personen unverzüglich aus dem Wertstoffhof verwiesen werden.
  3. Die Abgabe der Wertstoffe ist nur nach Sichtung und Einweisung durch das Aufsichtspersonal möglich. Aus diesem Grund ist die gleichzeitige Entladung auf maximal drei Anlieferer beschränkt. Zu den Stoßzeiten ist deshalb mit Wartezeiten zu rechnen.
  4. Aus rechtlichen Gründen ist es untersagt, eigenständig Gegenstände aus den Containern zu entnehmen (Diebstahl!).
  5. Außer zur Entsorgung ist es aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, sich zwischen oder hinter den Containern aufzuhalten.
  6. Kindern ist der Zutritt aus Gründen der Unfallverhütung nur in Begleitung von Aufsichtspersonen gestattet.
  7. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer durch ihn behindert, gefährdet oder geschädigt wird.

Weitere Informationen

 

 

Abfallberatung

Wir beraten Sie gerne zum Thema Abfallvermeidung und Abfallentsorgung – rufen Sie uns einfach an und stellen Sie uns Ihre Fragen, oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Abfallberatung
Telefon 089 950 81–358
abfall@unterfoehring.de

Durchstöbern Sie doch auch das Abfall-Lexikon (PDF) der Gemeinde Unterföhring, dort finden Sie viele weitere Informationen und Entsorgungswege für mehr als 400 Abfallarten.

Abfallgebühren

Die für die grauen Restmülltonnen anfallenden Abfallgebühren finden Sie in der Abfallgebührensatzung (PDF). Auskünfte zu den Gebühren erhalten Sie von

Gebührenstelle
Telefon 089 950 81–431
anders@unterfoehring.de

Biotonne für Küchenabfälle

In die braune Biotonne dürfen nur organische Abfälle aus Küche und Wohnung. Diese Bioabfälle werden in einer Biovergärungsanlage verwertet, hier entstehen dann Biogas und eine wertvolle Komposterde. Bitte beachten: Gartenabfälle gehören nicht in die Biotonne sondern in die Container für Gartenabfälle.

Das darf hinein: Obst- und Gemüseabfälle, Schalen von Südfrüchten, Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Eier- und Nussschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, Brot- und Gebäckreste, Topf- und Schnittblumen, Papiertaschentücher und Küchenpapier.

Die Biotonne stellt Ihnen die Gemeinde bei einer angemeldeten Restmülltonne ohne Zusatzkosten zur Verfügung.

Christbaumsammlung

Die Gemeinde richtet auch in diesem Jahr wieder von Freitag, 22. Dezember 2023, bis Samstag, 13. Januar 2024, Sammelstellen an folgenden Standorten ein:

  • Aschheimer Straße (Ecke Keltenweg beim Fußgängerübergang)
  • Bergstraße (Gartenabfallcontainer - östlich vom Trafohaus beim FCU)
  • Blumenstraße (Ecke Fichtenstraße bei den Papiercontainern)
  • Dorfangerweg (am Spielplatz)
  • Feuerwehr, St. Florian-Straße (neben den Unterflurcontainern)
  • Fichtenstraße (auf der befestigten Fläche zwischen Haus Nr. 49 – 55 und der Tiefgaragen-Zufahrt)
  • Flurstraße (in der Kurve gegenüber den Papiercontainern)
  • Straßäckerallee (Parkplatz Kinderhaus Straßäckerallee 13)
  • Lohwiesenweg (neben den Unterflurcontainern)
  • Neubruchstraße (neben den Unterflurcontainern)

Bitte entsorgen Sie Ihren Christbaum nur dort. Wilde Ablagerungen von Christbäumen außerhalb der angegebenen Flächen sind nicht nur ärgerlich sondern auch verboten. Weil die Bäume kompostiert werden, entfernen Sie bitte den gesamten Baumschmuck. Dies gilt auch für Lametta, das aus Bleistreifen, Aluminium oder Kunststoff hergestellt sein kann, denn bei der Kompostierung treten diese Verbindungen als umweltbelastende Störstoffe auf.

Nach dem 13. Januar können die Christbäume nur noch an den üblichen Standorten der Gartenabfallcontainer (Feuerwehrparkplatz, Bergstraße, Dorfangerweg) und im Wertstoffhof abgegeben werden.

Gartenabfälle

Grün- und Schnittgut aus dem Garten gehört nicht in die Biotonne. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Container für die Grüngutsammlung, die Ihnen an vier Standorten im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen: Am Dorfangerweg (Spielplatz), an der Bergstraße (Wertstoffsammelstelle), an der St.-Florian-Straße (Fertiggaragen) und, von März bis Oktober, auch an der Wendeschleife der Ringstraße. Bitte legen Sie keine Grünabfälle neben dem Container ab und zerkleinern Sie größere Äste, dann passt mehr in einen einzelnen Container hinein.

Für große Mengen an Gartenabfällen stehen Ihnen im Wertstoffhof während den Öffnungszeiten zudem zwei Container zur Verfügung.

Gelber Sack/Gelbe Tonne

Gelbe Säcke werden einmal Jährlich an die Haushalte verteilt, Nachschub ist an der Bürgerinfo im Rathaus zu haben. Ihr Inhalt wird in eine Sortieranlage gebracht, sortiert und wiederverwertet. Die Gebühren für die Entsorgung haben Sie als Verbraucher bereits beim Kauf der Verpackungen bezahlt (Duales System / Grüner Punkt).

Das darf hinein: Kunststoffe und Verbundverpackungen, Saft- und Milchkartons, Plastiktüten, Joghurtbecher, geschäumte Verpackungen, Kunststoffflaschen, (leere!) Blister von Medikamenten, Dosen und Alufolien.

Bei Fragen und Beschwerden wegen der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack können Sie sich direkt an die Hotline der Firma Remondis wenden: Telefon 0 800 12 23 255

Giftmobil

Problemabfälle können schon in kleinen Mengen extrem schädlich für die Umwelt und gefährlich auch für den Menschen sein.

Einmal im Monat mittwochs steht das Giftmobil deshalb von 11.30 bis 12.30 Uhr auf dem Parkplatz an der St.-Florian-Straße,

zweimal im Jahr macht es zudem Halt auf dem Wertstoffhof (9 bis 11 Uhr), das nächstes Mal wieder 2025.

Bitte übergeben Sie die Problemabfälle nur dem Personal des Giftmobils und stellen Sie diese auf keinen Fall einfach an den Straßenrand!

Problemabfälle sind insbesondere:

  • Autowasch- und Pflegemittel: Antibeschlagmittel, Autochrompflegemittel, Entfroster, Rostschutzmittel, Rostumwandler, Frostschutzmittel
  • Batterien und Akkumulatoren: Quecksilberoxid-Knopfzellen, Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, Alkali-Mangan-Batterien, Zink-Kohle-Batterien, Lithium-Batterien, Silberoxid-Batterien. Bitte beachten: Alle Batterien und Akkumulatoren können kostenlos beim Handel oder an den gemeindlichen Sammelstellen abgegeben werden! für Autobatterien besteht eine Pfandregelung.
  • Haushaltsreiniger, Waschmittel, Spraydosen: Metallputzmittel, Herdputzmittel, Backofenreiniger, WC-Reiniger, Abflussreiniger, Entkalker, Salmiakgeist, Waschmittel, Weichspüler, Fensterputzmittel, Fußbodenreinigungs- und Pflegemittel, Grillreiniger, Möbelpflege, Spraydosen, Silberputzmittel, Sanitärreiniger, Desinfektionsmittel.
  • Farben, Lacke, Klebstoffe (lösemittelhaltig), Tapetenkleister, Unterbodenschutz
  • Lösungsmittel, -gemische: Spiritus, Aceton, Glycerin, Fleckenentferner, Kaltreiniger, Waschbenzin, Terpentin, Verdünner, Abbeizmittel, Nitroverdünner, Reinigungsmittel, Lederpflegemittel, Imprägniermittel
  • Öl- und fetthaltige Abfälle: Ölfilter, mineralische Fette – Altöl müssen Sie bitte beim Handel zurückgeben.
  • Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel: Ameisentod, Mottengift, Schimmeltötungsmittel, Holzschutzmittel
  • Quecksilber- und PCB-haltige Abfälle: Thermometer, Quecksilberschalter, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, PCB-haltige Kondensatoren
  • Säuren, Laugen, Salze, Chemikalien: Fotochemikalien, Chemielabor-Kästen, Entwickler, Fixierer, Hobby-Chemikalien

Nicht angenommen werden:

Das Giftmobil nimmt keine Abfälle aus Gewerbe und Industrie sowie Tierkadaver an. Munition, Sprengkörper, pyrotechnische Artikel (z.B. Feuerwerkskörper) sind bei der Polizei abzugeben. Druckgasflaschen, Feuerlöscher und Altreifen sind beim Handel abzugeben. Asbestzementprodukte und künstliche Mineralfaserprodukte (Glaswolle, Steinwolle) sind über den Entsorgungspark Freimann der Landeshauptstadt München zu entsorgen.

Arzneimittel und Kosmetika gehören in den Restmüll. Bitte stellen Sie sicher, dass Kinder keinen Zugriff auf die Altmedikamente haben.

 

Ganzjährige Sammelstellen für Problemabfälle:

Zweckverband München-Südost
Haidgraben 1
85521 Ottobrunn

Nur Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen
Telefon 089 608 091–0

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 7–19 Uhr
Freitag 7–12 Uhr


GSB – Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH
Werner-Heisenberg-Allee 61
80939 München-Fröttmaning

Nur Annahme von gewerblichen Problemabfällen
Telefon 089 321 994-0

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 7.30–15.45 Uhr
Freitag 7.30–12.30 Uhr


Kontakt für Problemabfälle im Landratsamt:

Landratsamt München
Telefon 089 6221–2626
wiedmann@lra-m.bayern.de

Häckselaktion für Baum- und Strauchschnitt

Im Frühjahr und Herbst bietet die Gemeinde Gartenbesitzern den Service einer Häckselaktion vor Ort auf dem privaten Grundstück. Mit einem Großhäcksler werden Zweige und Äste in kürzester Zeit zu wertvollem Kompost- oder Mulchmaterial verarbeitet. Zu der Aktion muss man sich anmelden. Den Anmeldezeitraum erfahren Sie rechtzeitig auch über das Gemeindeblatt.

Zum Antragsformular Komposter-Zuschuss (PDF)

Komposter-Zuschuss

Selber zu kompostieren ist die umweltfreundlichste Art, Bioabfälle zu verwerten. Die Gemeinde Unterföhring fördert Ihre Bemühungen um einen guten Kompost durch einen Zuschuss für den Kauf von Kompostbehältern. Gegen Vorlage der originalen Kaufrechnung erhalten Sie bei einer Grundstücksgröße bis 500 m² einmalig einen Kompostbehälter erstattet, bis 1.000 m² zwei Stück und bei einem Grundstück größer 1.000 m² drei Stück. Aus der Rechnung muss das Material des Komposters ersichtlich sein. Alle handelsüblichen Kompostbehälter werden mit 60 % des Kaufpreises, maximal 25 Euro (aus Holz, Metall, Beton usw.) bzw. 40 Euro für Behälter aus Recycling-Kunststoff bezuschusst (pro Stück).

Zum Antragsformular Komposter-Zuschuss (PDF)

Kostenfreie Aktenvernichtung

Einmal im Jahr haben Unterföhringer Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, vertrauliche Unterlagen kostenfrei zu vernichten. Auf dem Rathausparkplatz steht dann ein LKW mit einem Großshredder, in dem alle Schriftstücke und Aktenordner datenschutzgerecht gehäckselt und anschließend entsorgt werden. Die Abgabe ist auf zehn Ordner pro anliefernde Person beschränkt. Die Termine erfahren Sie auch rechtzeitig über das Gemeindeblatt.

Öli-Eimer für alte Speisefette und -öle

Für Öl und Fett aus Fritteusen, Fondues oder auch Konserven stellt sich nach Gebrauch die Frage wohin damit. Die Gemeinde bietet dafür den gelben Öli-Eimer an, in dem man die Speisefette und -öle komfortabel und hygienisch sammeln und entsorgen kann.

Sie erhalten den Öli-Eimer gegen zwei Euro Pfand an der Bürgerinfo im Rathaus und im Wertstoffhof. Wenn der Eimer voll ist, können Sie ihn am Wertstoffhof abgeben. Je nach Bedarf gibt es im Tausch einen sauberen Eimer oder den Pfandeinsatz zurück.

Restmülltonne

Restmüll ist Abfall zur Beseitigung, er wird in den grauen Restmülltonnen gesammelt und in der Müllverbrennungsanlage im Heizkraftwerk München Nord verbrannt.

Das muss hinein: zum Beispiel Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Hygieneartikel, Kosmetikreste, Windeln, Zigarettenkippen, Asche, schmutzige Papiere, Malerfolien, eingetrocknete (Dispersions-)Farben, Glühbirnen und vieles mehr, das eben nicht verwertet werden kann.

Zusätzliche Restmüllsäcke (bei vorübergehend erhöhtem Müllaufkommen) erhalten Sie gegen eine Gebühr von 3 Euro am Wertstoffhof und an der Bürgerinfo im Rathaus.

Sperrmüllsammlung

Einmal im Jahr, Ende Juni/Anfang Juli, werden Sperrmüll, Altholz und Altmetall an einem vorher festgelegten Termin vor der Haustüre abgeholt. Voraussetzung für die Abholung ist eine Anmeldung bei der Abfallberatung der Gemeinde.

 

Sperrmüllabholung 2024: Telefonische Anmeldung vom 3. bis 20. Juni

Sie können Ihren Sperrmüll ab Montag, 3. Juni bis Donnerstag, 20. Juni 2024 zur Abholung telefonisch anmelden: Tel. 950 81-358, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und montags von 13.30 bis 17.30 Uhr.

Bei der Anmeldung teilen wir Ihnen den geplanten Abholtermin mit.

  • Mitgenommen werden:
    Sperrige Abfälle, die zu groß oder zu schwer für die Mülltonne sind (Sofas, Teppiche, Matratzen usw.). Altholz (Holzregale, Kommoden, Tische, Bettgestelle usw.). Altmetall (Fahrräder, Bügelbretter usw.)

  • Nicht mitgenommen werden:
    Jegliche Art von Elektro- und Elektronikschrott, auch Kühl- und Gefriergeräte. Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes oder Abgabe im WertstoffŠhof. Problemabfälle wie Haushaltschemikalien, Farben, Lacke usw. bringen Sie bitte zum Giftmobil. Verwertbare Abfälle wie Altglas, Altpapier, Kartonagen, Gartenabfälle, Textilien, Schuhe usw. entsorgen Sie bitte bei den WertstoffŠsammelstellen oder im WertstoffŠhof. Bauschutt wie Tonblumenkübel, Glastischplatte usw. bringen Sie bitte zum WertstoŠffhof. Autoreifen-Rückgabe bei Neukauf oder bei den Verwertungsbetrieben. Hausmüll wie Tapeten- und Teppichreste, defektes Spielzeug, Windeln usw. entsorgen Sie bitte über die Restmülltonne.

Bitte beachten Sie, dass nicht angemeldete Gegenstände auch nicht mitgenommen werden! Sie müssen von den Abfallbesitzern zurückgenommen und selber ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Stoffwindel-Zuschuss

Als Maßnahme zur Abfallvermeidung und als Anerkennung für umweltbewusste Familien unterstützt es die Gemeinde Unterföhring mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Euro, wenn sich eine Familie entscheidet, für ihr Neugeborenes Stoffwindeln anzuschaffen oder einen Windeldienst zu beauftragen.

Zum Stoffwindel-Antragsformular (PDF)

Tonnenkauf und -anmeldung

Die Restmülltonnen sind vom Haus- oder Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung zu erwerben und bei der Gemeinde schriftlich an-, um- und abzumelden. Für jeden Bewohner eines anschlusspflichtigen Grundstücks (auch Kinder) muss mindestens eine Behälterkapazität von 15 Litern pro Abfuhrturnus zur Verfügung stehen. Bei Gewerbetreibenden gilt für Restmüll ein Mindest-Behältervolumen von 6 Litern pro Beschäftigtem und Leerungsturnus.

Die Biotonnen werden von der Gemeinde gestellt.

Anmeldeformular Restmüll- und Biotonne (PDF)
Abfallgebührensatzung (PDF)

Wertstoffsammelstellen

Wertstoffsammelstellen finden Sie in Unterföhring an der…

  • Ahornstraße / Blumenstraße Altglas, Papier
  • Ahornstraße / Fichtenstraße Altglas, Papier
  • Ahornstraße (Wendeschleife) Bekleidung
  • Aschheimer Straße / Römerweg Papier
  • Aschheimer Straße (Spielplatz) Bekleidung
  • Bergstraße Altglas, Papier, Bekleidung
  • Blumenstraße (Kindergarten) Papier
  • Fichtenstraße / Blumenstraße Papier
  • Flurstraße (östl. Ende) Papier
  • Hofäckerallee Altglas, Papier
  • Lohwiesenweg Altglas, Papier, Altkleider
  • Neubruchstraße Altglas, Papier, Altkleider
  • Schramelweg Altglas, Papier
  • St.-Emmeram-Weg Papier
  • St.-Florian-Straße (neben Feuerwehrhaus) Altglas, Papier
  • St.-Florian-Straße (Fertiggaragen) Bekleidung

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und werfen Sie Ihre Wertstoffe nur werktags von 7–19 Uhr ein und stellen Sie bitte keine Wertstoffe neben die Container!

Leerungszeiten der Papiercontainer: wöchentlich am Montag und Freitag.
Leerungszeiten der Glascontainer: alle 14 Tage am Mittwoch.
An Samstagen werden zusätzlich die am stärksten frequentierten Wertstoffsammelstellen gereinigt und die Verstopfungen in den Schächten beseitigt.

Zigaretten

Bei Säuberungsaktionen fällt immer wieder auf, dass der meiste Müll in der Landschaft, an Gehwegen und sogar auf Spielplätzen Zigarettenkippen sind. Diese sollten aber keinesfalls leichtfertig und achtlos dort weggeworfen werden, wo man gerade geht und steht. Ebenso wenig gehören Kippen in den Biomüll, auf den Kompost oder in die Toilette.

Auch wenn Zigarettenfilter zunächst wie Watte aussehen, sind sie doch nur schwer abbaubarer Sondermüll. Mit jeder weggeworfenen Zigarette dringen verschiedenste Giftstoffe mit sehr schädlichen Substanzen in unseren Boden ein und verseuchen ihn. Auch Pflanzen, die wir möglicherweise verzehren, nehmen die Giftstoffe der Zigaretten über ihre Wurzeln auf. So können massive Folgeschäden für Mensch und Natur entstehen.

Bitte entsorgen Sie aus Rücksicht gegenüber Mitmenschen und Umwelt Ihre Zigarettenkippen in einem öffentlichen Abfallbehälter, in Ihrem Aschenbecher oder direkt über die Restmülltonne.

Bitte beachten Sie, dass das gedankenlose Wegwerfen von Kippen eine unrechtmäßige Abfallentsorgung ist und es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wer seinen Zigarettenstummel auf dem Gehweg wirft oder aus dem fahrenden Auto auf die Straße schnippt, kann deshalb ein Verwarngeld kassieren.