Bauen und wohnen in Unterföhring

Im Rathaus erfahren Sie kompetente Unterstützung

 

Die Gemeinde Unterföhring ist erste Ansprechpartnerin bei Ihrem Bauvorhaben. Gemeinsam mit Ihnen klären wir gerne die örtlichen Bauvorschriften, ob es also für Ihr Grundstück Satzungen oder Bebauungspläne gibt, die Einfluss auf Ihr Vorhaben haben könnten. Auch, ob Ihr Bauvorhaben möglicherweise sogar verfahrensfrei ist.

Im Verfahren um die Baugenehmigung ist dann das Landratsamt München Genehmigungsbehörde, die Gemeinde ist Verfahrensbeteiligte.

Antragstellende können selbst entscheiden, ob sie ihren Bauantrag in Papierform oder auf digitalem Weg einreichen möchten. Alle Anträge müssen deshalb direkt bei der Unteren Baubehörde im Landratsamt München in Papierform oder digital eingereicht werden, die Antragstellung bei der Gemeinde entfällt.

Ausnahme: Formlose Bauvoranfragen, Freistellungsverfahren, isolierte Befreiungen und Abweichung von örtlichen Satzungen in Papierform sind weiterhin über die Gemeinde Unterföhring einzureichen.

 

 

 

Katasterauszüge erhalten Sie über das Landesamt für Vermessung.

 

Mietspiegel

In der Gemeinde Unterföhring existiert kein amtlicher oder gar qualifizierter Mietspiegel. Es ist nicht vorgesehen, einen solchen aufzulegen.

Zur unverbindlichen Orientierung können Sie den aktuellen Mietspiegel der Landeshauptstadt München heranziehen.