Natur- und Artenschutz in Unterföhring

Unsere Natur hat eine große Vielfalt an Leben hervorgebracht...

 

Foto: R. Schmidt

... der Mensch zerstört die Lebensräume der Arten, sodass ihre Vielfalt schnell und stark zurückgeht. In so dicht besiedelten Räumen wie dem unseren ist es deshalb unsere Aufgabe, den Verlust von Lebensraum und das Sterben der Arten zu verhindern. Nicht zuletzt geht es darum, die Zukunft unserer Kinder und Enkel zu sichern.

Aus diesem Grund ist die Gemeinde Unterföhring seit November 2023 Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“.

Unterföhringer Baumschutzverordnung

Die Baumschutzverordnung dient dem Schutz des Baum- und Strauchbestands in der Gemeinde Unterföhring, damit das Ortsbild grün und belebt sowie die Natur leistungsfähig bleiben und schädliche Umwelteinwirkungen gemindert werden. Nach ihr kann ein Baum nur unter bestimmten Voraussetzungen geschnitten oder gefällt werden.

 

 

Antrag auf Baumfällung (PDF), Mitteilung zur Baumfällung (PDF) oder Mitteilung zur Ersatzpflanzung (PDF)


Für eine einfache und schnelle Antragstellung oder Mitteilung haben wir für Sie eine Checkliste und eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf zusammengestellt:
Checkliste (PDF) und Zeitstrahl zur Checkliste (PDF)


Hier finden Sie eine Pflanz- und Kostenliste für die Ersatzpflanzung:
Pflanzen (PDF) und Kosten (PDF)

 

Artenschutz-Sperrfrist bei der Baum- und Heckenpflege

Bäume und Hecken sind Lebensräume für viele geschützte Vögel, Säugetiere und Insekten, weshalb diese Bereiche durch die strengen Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf Stock zu setzen.

Betroffen von dieser Regelung sind grundsätzlich alle Bäume, Sträucher, Hecken und Gehölze, unabhängig von deren Standort und Größe. Das Verbot gilt nicht für:

  • schonende und fachgerechte Form- und Pflegeschnitte, z.B. an Bäumen in Grünanlagen und Parks sowie parkähnlichen Beständen in Wohnanlagen zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
  • die Fällung von Bäumen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
  • behördlich angeordnete Maßnahmen
  • die Beseitigung kleinerer Gehölzbestände im Zusammenhang mit der Ausführung eines zulässigen Bauvorhabens.
 

Das Unterföhringer Blühwiesenprogramm

 

Foto: Gemeinde Unterföhring

Lang blühende, vielfältige und wenig behandelte Wiesen sind Grundvoraussetzung für die Gesundheit und das Überleben der Insekten. Deshalb hat die Gemeinde auf einer Fläche von rund 16.000 Quadratmetern Blühwiesen angelegt, die nur zweimal im Jahr gemäht werden.

Um die Wichtigkeit der Insekten zeigen zu können, hält die Gemeinde am ehemaligen Eisweiher, nahe dem Unteren Aschheimer Weg, ihre eigenen Bienenvölker. Betreut werden sie von ehrenamtlichen Gemeindeimkern. In Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendfarm werden Imkerkurse und Infobesuche veranstaltet.

Seit der Gartensaison 2022 steht auch für die Bürgerinnen und Bürger Saatgut zum Abholen und Ansäen bereit. Wer als Eigentümer eines Wohn- oder sonstigen Grundstücks dortselbst eine Blühwiese anlegen, oder seinen Balkon bepflanzen möchte, wird dabei von der Gemeinde mit ausgewähltem bienen- und insektenfreundlichem Saatgut unterstützt.

Die Saatgut-Tütchen können an der Bürgerinfo im Rathaus abgeholt werden. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns, wenn Sie für die Ansaat eine Beratung brauchen, Tel. 950 81-346, seeberger@unterfoehring.de.

 

 

Melden von Insektennestern

 

Foto: M. Richter/pixabay

Sie haben ein Insektennest in Ihrem direkten Wohnumfeld entdeckt?
Dann berät Sie die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt München kostenlos zum Umgang mit Wespen, Hornissen, Hummeln oder Bienen. Vor einer möglichen Umsiedelung oder Beseitigung muss zunächst geklärt werden, ob es sich um eine geschützte Art handelt.

 

Unter folgendem Link finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin:inen, den Fragebogen zur Meldung eines Nests sowie ein Infoblatt mit wertvollen Hinweisen zum richtigen Umgang mit den Insekten.

Landkreis München - Insektennester melden