Das Unterföhringer Mobilitätsförderprogramm

Die Gemeinde hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, um einen Anreiz für umweltfreundliche Mobilität zu schaffen.

Im Förderprogramm Mobilität unterstützen wir Unterföhringer Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende insbesondere bei der Anschaffung von Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern, E-Lastenrädern und Fahrradanhängern.

Auch der Umbau eines Fahrrads zum E-Bike wird gefördert, ebenso der Bau von überdachten Radabstellanlagen sowie von privaten E-Ladestationen (beides auch für Wohnungseigentümergemeinschaften).

Die verbindlichen Bedingungen des Förderprogramms inkl. Fördersätze und die dazu gehörigen Anträge finden Sie unter:

Anträge

Wichtige Informationen

Die Antragsteller müssen mindestens 3 Jahre mit Hauptwohnsitz oder seit 3 Jahren mit Ihrem Gewerbe in Unterföhring ansässig sein. Gefördert werden nur Fahrräder, die die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung einhalten!

 

Häufig gestellte Fragen

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass ein verkehrssicheres Fahrrad folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen muss:


Bild eines verkehrssicheren Fahrrades vom ADFC

  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Eine helltönende Klingel
  • Eine weiße Frontleuchte und ein weißer Frontreflektor
  • Ein rotes Rücklicht sowie ein roter Rückstrahler
  • Zwei gelbe Reflektoren an jedem Pedal
  • Mindestens zwei Speichenreflektoren oder reflektierende Streifen an den Reifen

Zugelassene Reflektoren und Leichten sind am Prüfzeichen zu erkennen. Beispiel: (Wellenform) K 12345

Foto: ©adfc

Hier handelt es sich um eine Art „Nummernschild“ für Ihr (E-)Bike. Die Codierung erhalten Sie als Aufkleber für Ihr (E-)Rad/Ihren Akku oder als Gravur. Es handelt sich nicht um die bereits vorhandene Rahmennummer.

Die Aufkleber können Sie einfach online erwerben. Beispielsweise auf dieser Website www.fahrrad-diebstahlschutz.com. Der Aufkleber inklusive einer Plombierfolie bekommen Sie dann per Post nach Hause zugesendet.

Ja. Auch bei Fahrradanhängern ist eine Codierung Voraussetzung für eine Förderung durch die Gemeinde. Einen Fahrradpass brauchen Sie für den Anhänger hingegen nicht.

Einen Fahrradpass sollte jeder besitzen, der auch ein Fahrrad besitzt. In diesem lassen sich die wichtigsten Fahrraddaten eintragen, um ein gestohlenes Rad identifizieren zu können und beispielsweise im Falle eines Diebstahls schnell und umfassend die Polizei und die Versicherung zu informieren. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Den Fahrradpass gibt es neben der Printversion, auch als kostenlose App für iPhones sowie Android-Smartphones.

Download Fahrradpass (PDF)

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