Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug einer Gemeinde, um ihre städtebauliche Entwicklung zu ordnen und zu lenken.

Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

Rechtskräftige Bauleitplanverfahren und Bekanntmachungen

Der Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen ist ausschließlich behördenverbindlich. Der Bebauungsplan, als verbindlicher Bauleitplan, setzt für Teilflächen in der Gemeinde unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung fest, außerdem die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Aktuell laufende Bauleitplanverfahren und Bekanntmachungen

In diesem Bereich sind laufende Bauleitplanverfahren eingestellt. Die Veröffentlichung erfolgt mit Beginn der öffentlichen Auslegung oder der vorzeitigen Beteiligung der Bürger an den Bauleitplänen.

Bitte beachten Sie: Ausschließlich während der Auslegungszeit können Anregungen oder Einwände zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Bebauungsplanaufstellung Nr. 91/2020 "Energieerzeugung Unterföhring Süd" westlich der Bahnlinie S-8, nördlich der Kreisstraße M 3 / Föhringer Ring (St 2088), östlich der Münchner Straße / Ringstraße und südlich der Moosstraße:

Bebauungsplanaufstellung Nr. 91/2020: Planzeichnung (PDF)

Bebauungsplanaufstellung Nr. 91/2020: Festsetzung (PDF)

Bebauungsplanaufstellung Nr. 91/2020: Begründung (PDF)

Bebauungsplanaufstellung Nr. 91/2020: Umweltbericht (PDF)

Bebauungsplanaufstellung Nr. 91/2020: Bekanntmachung (PDF)

Bebauungsplanaufstellung Nr. 91/2020: Datenschutz (PDF)

Nach oben scrollen

Wir bitten um etwas Geduld. Ihre Anfrage wird bearbeitet.

Ergebnisse für {{ keywords }}

Meinten Sie

Kategorien

{{ faq.question }}

{{ faq.answer }}

{{ result.label }} ({{ result.hits.length }})

Keine Suchergebnisse gefunden.