Die gemeindlichen Liegenschaften
Sämtliche Gebäude, die der Gemeinde Unterföhring gehören, werden von unserem Sachgebiet Liegenschaften betreut. Hier kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen um die Erhaltung, Vermietung, Verpachtung, Bewirtschaftung und die Sanierung unserer Liegenschaften. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie: Für einen Zweitwohnsitz in Unterföhring fällt keine Zweitwohnsitzsteuer an.
2-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Föhringer Allee 26 (DG, links), WIE-Nr. 68.3.1593
In der Wohnanlage Föhringer Allee 26 kann ab dem 1. Juli 2025 eine 2-Zimmer-Wohnung (ca. 66,11 m²) bestehend aus 2 Zimmer, Bad mit WC, Küche, 2 Abstellräume, Flur und einem Kellerabteil gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 793,50 Euro, zzgl. 129,00 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 120,00 Euro Vorauszahlung für Heizkosten und zzgl. 55,00 Euro Garage/Stellplatz. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 1.097,50 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2.380,50 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Montag, 31. März 2025 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
Föhringer Allee 26 (DG, links) - Antragsformular WIE-Nr. 68.3.1593
Föhringer Allee 26 (DG, links) - Grundriss WIE-Nr. 68.3.1593
Föhringer Allee 26 (DG, links) - Bekanntmachung WIE-Nr. 68.3.1593
Föhringer Allee 26 (DG, links) - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleg:innen des Sachgebiets Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungsangebote@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
2-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der St.-Florian-Str. 2 (1. OG links), WIE-Nr. 55.1.1324
In der Wohnanlage St.-Florian-Str. 2 kann ab dem 16. Mai eine 2-Zimmer-Wohnung (ca. 55,49 m²) mit Bad mit WC, Flur, Küche und einer Loggia gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 610,50 Euro, zzgl. 130 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 120 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 860,50 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 1.831,50 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Dienstag, 25. März 2025 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
St.-Florian-Str. 2 (1. OG links) - Antragsformular WIE-Nr. 55.1.1324
St.-Florian-Str. 2 (1. OG links) - Grundriss WIE-Nr. 55.1.1324
St.-Florian-Str. 2 (1. OG links) - Bekanntmachung WIE-Nr. 55.1.1324
St.-Florian-Str. 2 (1. OG links) - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Für die Bewerbung und Berücksichtigung sind folgende Eckpunkte Voraussetzung:
- mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz in Unterföhring
- Regelalter 60 Jahre (bzw. Nachweis über Grad der Behinderung)
- körperliche Bedürftigkeit (bei Ehepaaren/Lebens-Partnern auch einer Person)
- bei einer Familienzusammenführung, bestehender Hauptwohnsitz der Familie mindestens 5 Jahre in Unterföhring.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleg:innen des Sachgebiets Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungsangebote@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
4-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage am St.-Valentin-Weg 20 (2. OG), WIE-Nr. 425.1.7
In der Wohnanlage St.-Valentin-Weg 20 kann ab dem 1. Juli eine 4-Zimmer-Wohnung (ca. 89, 19 m²) mit Bad mit WC, Duschbad mit WC, Küche, Flur und einer Loggia gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 981,10 Euro, zzgl. 295 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 165 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 1.441,10 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2.943,30 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Dienstag, 25. März 2025 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
St.-Valentin-Weg 20 (2. OG) - Antragsformular WIE-Nr. 425.1.7
St.-Valentin-Weg 20 (2. OG) - Grundriss WIE-Nr. 425.1.7
St.-Valentin-Weg 20 (2. OG) - Bekanntmachung WIE-Nr. 425.1.7
St.-Valentin-Weg 20 (2. OG) - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Für die Bewerbung und Berücksichtigung sind folgende Eckpunkte Voraussetzung:
- mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz in Unterföhring
- Regelalter 60 Jahre (bzw. Nachweis über Grad der Behinderung)
- körperliche Bedürftigkeit (bei Ehepaaren/Lebens-Partnern auch einer Person)
- bei einer Familienzusammenführung, bestehender Hauptwohnsitz der Familie mindestens 5 Jahre in Unterföhring.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleg:innen des Sachgebiets Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungsangebote@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Damit die gemeindeeigenen Wohnungen bedarfsgerecht genutzt werden, gibt es entsprechende Richtlinien, die Anreize für einen Wohnungstausch geben. Mit Umzugsprämien, Umzugshilfen, diversen Zuschüssen und einer möglichen Mietpreismitnahme sollen Wohnungswechsel innerhalb von Unterföhring erleichtert werden.
Anträge stellen können:
- Seniorinnen und Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- junge Unterföhringer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
- Familien mit bis zu 14 Jahre alten Kindern
- Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen
Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de
Richtlinien zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF)
Mit dem Feststadl ist neben dem Bürgerhaus ein weiterer Ort zum Feiern für Familien, Vereine und Firmen entstanden. Er steht zur Vermietung zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die Benutzungsordnung (PDF).
Die Kosten für die Nutzung des Feststadls können Sie der Entgeltordnung (PDF) entnehmen.
E-Mail: feststadl@unterfoehring.de
Weitere Informationen:
Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.
Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.
Die Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.
E-Mail: drehgenehmigungen@unterfoehring.de
Bitte beachten Sie:
Drehgenehmigungen auf öffentlichem Grund erhalten Sie im Sachgebiet Tiefbau.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.