Die gemeindlichen Liegenschaften

Sämtliche Gebäude, die der Gemeinde Unterföhring gehören, werden von unserem Amt Liegenschaften betreut. Hier kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen um die Erhaltung, Vermietung, Verpachtung, Bewirtschaftung und die Sanierung unserer Liegenschaften. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie: Für einen Zweitwohnsitz in Unterföhring fällt keine Zweitwohnsitzsteuer an.

 

Derzeit liegen keine Wohnungsangebote vor.

Vermietung einer Lagerfläche für die gewerbliche Nutzung
Neues Mitterfeld – WA 6

Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt am Neuen Mitterfeld (WA 6) eine Lagerfläche mit ca. 100,00 m² (ohne Strom- und Wasseranschlussmöglichkeiten) ab sofort für gewerbliche Lagerzwecke zu vermieten. Private Einlagerungen sind nicht möglich.

  • Die anzumietende Fläche in der Halle ist nicht separat abgesperrt und hat keine Abgeschlossenheitserklärung.
  • Die Halle verfügt über zwei Zugänge.
  • Der monatliche Pachtzins für die Lagerfläche (ca. 100,00 m²) beträgt 250,00 Euro pauschal inklusive der monatlichen Nebenkosten.
  • Die Pachtdauer läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Bewerbung mit Ihrem entsprechenden Nutzungsvorhaben bis spätestens Freitag, 11. September 2026 per Post an die Gemeinde Unterföhring oder per E-Mail an info@unterfoehring.de.

Für nähere Auskünfte steht unser Liegenschaftsamt im Rathaus (ehemalige Sparkasse) oder per Telefon 089/95081-325, -329, -355 und -361 gerne zur Verfügung.

Lagerfläche zur gewerblichen Nutzung am Neuen Mitterfeld - Bekanntmachung

Mit der Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen des barrierefreien Umbaus soll der Anreiz geschaffen werden, um für den bestehenden Wohnraum in Unterföhring eine sozial- und bedarfsgerechte Nutzung zu erreichen.

Im Zuge der Ausarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für die Gemeinde Unterföhring wurde festgestellt, dass über 50 % der Unterföhringer Senioren und Seniorinnen in einem Eigenheim wohnen. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern möglichst lang die Möglichkeit zum Bewohnen der eigenen bzw. angemieteten Wohnung / Haus zu ermöglichen ist die Bezuschussung des barrierefreien Umbaus ein zielführendes Instrument.

Eine sozial- und bedarfsgerechte Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die beantragte Unterstützung dabei behilflich ist, den bestehenden Wohnraum auf die jeweiligen Bedürfnisse der Personen hin anzupassen, um diesen auch künftig in angemessener Weise nutzen zu können. Diese Richtlinien gelten ausschließlich für Wohnraumnutzungen im Gebiet der Gemeinde Unterföhring.

Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de

Richtlinien zur Bezuschussung des barrierefreien Umbaus (PDF) | Leichte Sprache (PDF)

Antrag auf Leistungen zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF)

Damit die gemeindeeigenen Wohnungen bedarfsgerecht genutzt werden, gibt es entsprechende Richtlinien, die Anreize für einen Wohnungstausch geben. Mit einer Umzugsprämie und einer Mietpreismitnahme sollen Wohnungswechsel innerhalb von Unterföhring erleichtert werden.

Anträge stellen können:

  • Seniorinnen und Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • junge Unterföhringer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Familien mit bis zu 14 Jahre alten Kindern
  • Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen

Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de

Genauere Informationen und eine Übersicht der Vorteile finden Sie hier.

Anreize zum Wohnungswechsel zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF) | Leichte Sprache (PDF)

Antrag auf Leistungen zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF)

Mit dem Feststadl ist neben dem Bürgerhaus ein weiterer Ort zum Feiern für Familien, Vereine und Firmen entstanden. Er steht zur Vermietung zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die Benutzungsordnung (PDF).

Die Kosten für die Nutzung des Feststadls können Sie der Entgeltordnung (PDF) entnehmen.

E-Mail: feststadl@unterfoehring.de

Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.

Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.

Die Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.

E-Mail: drehgenehmigungen@unterfoehring.de

Bitte beachten Sie:
Drehgenehmigungen auf öffentlichem Grund erhalten Sie im Sachgebiet Tiefbau.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.

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