Die gemeindlichen Liegenschaften
Sämtliche Gebäude, die der Gemeinde Unterföhring gehören, werden von unserem Sachgebiet Liegenschaften betreut. Hier kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen um die Erhaltung, Vermietung, Verpachtung, Bewirtschaftung und die Sanierung unserer Liegenschaften. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie: Für einen Zweitwohnsitz in Unterföhring fällt keine Zweitwohnsitzsteuer an.
3,5-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Fichtenstraße 1 (3. OG links), Wo.-Nr. 02331 Nr. 0007
In der Wohnanlage Fichtenstraße 1 kann voraussichtlich ab dem 1. Mai 2025 eine 3,5-Zimmer-Wohnung (ca. 84,64 m²) mit Küche, Bad, WC, Diele, Flur und einer Loggia gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 719, 44 Euro, zzgl. 140 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 140 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 999,44 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2.158,32 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Donnerstag, 2. Januar 2025 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
Fichtenstraße 1, (3. OG links) - Antragsformular - Wo.-Nr. 02331 Nr. 0007
Fichtenstraße 1 (3. OG links) - Grundriss Wo.-Nr. 02331 Nr. 0007
Fichtenstraße 1 (3. OG links) - Bekanntmachung Wo.-Nr. 02331 Nr. 0007
Fichtenstraße 1 (3. OG links) - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Sachgebiet Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungsangebote@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
3-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Aschheimer Straße 4 (Souterrain)
In der Wohnanlage Aschheimer Straße 4 kann voraussichtlich ab dem 1. März 2025 eine 3-Zimmer-Wohnung (ca. 62,11 m²) mit Küche, Bad/WC und einem Kellerabteil gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 777,38 Euro, zzgl. 90 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 85 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 951,38 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2.329,14 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Donnerstag, 2. Januar 2025 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
Aschheimer Straße 4 (Souterrain) - Antragsformular
Aschheimer Straße 4 (Souterrain) - Grundriss
Aschheimer Straße 4 (Souterrain) - Bekanntmachung
Aschheimer Straße 4 (Souterrain) - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Sachgebiet Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungsangebote@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
3-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Fichtenstr. 19 (3. OG rechts), Wo.-Nr. 02331 Nr. 0068
In der Wohnanlage Fichtenstr. 19 kann voraussichtlich ab dem 15. Februar 2025 eine 3-Zimmer-Wohnung (ca. 69,18 m²) mit Küche, Bad, Diele, WC, Flur und einer Loggia gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 588,03 Euro, zzgl. 140 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 140 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 868,03 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 1.764,09 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Donnerstag, 2. Januar 2025 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
Fichtenstr. 19 (3. OG rechts) - Antragsformular Wo.Nr. 02331 Nr. 0068
Fichtenstr. 19 (3. OG rechts) - Grundriss Wo.Nr. 02331 Nr. 0068
Fichtenstr. 19 (3. OG rechts) - Bekanntmachung Wo.Nr. 02331 Nr. 0068
Fichtenstr. 19 (3. OG rechts) - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleg:innen des Sachgebiets Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungsangebote@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
2-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage am St.-Valentin-Weg 20 (2. OG), WIE-Nr. 425.1.11
In der Wohnanlage St.-Valentin-Weg 20 kann voraussichtlich ab dem 15. Februar 2025 eine 2-Zimmer-Wohnung (ca. 51,91 m²) mit Küche, Bad, Flur, Balkon und einem Kellerabteil gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 623 Euro, zzgl. 176 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 156 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 955 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 1.869 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Donnerstag, 2. Januar 2025 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
St.-Valentin-Weg 20 (2. OG) - Antragsformular WIE-Nr. 425.1.11
St.-Valentin-Weg 20 (2. OG) - Grundriss WIE-Nr. 425.1.11
St.-Valentin-Weg 20 (2. OG) - Bekanntmachung WIE-Nr. 425.1.11
St.-Valentin-Weg 20 (2. OG) - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Für die Bewerbung und Berücksichtigung sind folgende Eckpunkte Voraussetzung:
- mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz in Unterföhring
- Regelalter 60 Jahre (bzw. Nachweis über Grad der Behinderung)
- körperliche Bedürftigkeit (bei Ehepaaren/Lebens-Partnern auch einer Person)
- bei einer Familienzusammenführung, bestehender Hauptwohnsitz der Familie mindestens 5 Jahre in Unterföhring.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleg:innen des Sachgebiets Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungsangebote@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Die Gemeinde bietet für Wohnwägen, Wohnmobile und Anhänger Stellflächen (ohne Überdachung, ohne Strom- und Wasseranschlussmöglichkeiten) an der Beta-Straße zum Pachten an. Der monatliche Pachtzins für einen Stellplatz beträgt 10 Euro. Die Pachtdauer läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine E-Mail mit den Maßen Ihres Wohnwagens, Wohnmobils und/oder Anhängers an wohnungsangebote@unterfoehring.de.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Kolleginngen und Kollegen in der Liegenschaftsabteilung im Rathaus (Zimmer 203 und 204) bereit, Tel. 089 / 950 81-325.
Damit die gemeindeeigenen Wohnungen bedarfsgerecht genutzt werden, gibt es entsprechende Richtlinien, die Anreize für einen Wohnungstausch geben. Mit Umzugsprämien, Umzugshilfen, diversen Zuschüssen und einer möglichen Mietpreismitnahme sollen Wohnungswechsel innerhalb von Unterföhring erleichtert werden.
Anträge stellen können:
- Seniorinnen und Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- junge Unterföhringer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
- Familien mit bis zu 14 Jahre alten Kindern
- Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen
Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de
Richtlinien zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF)
Mit dem Feststadl ist neben dem Bürgerhaus ein weiterer Ort zum Feiern für Familien, Vereine und Firmen entstanden. Er steht zur Vermietung zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die Benutzungsordnung (PDF).
Die Kosten für die Nutzung des Feststadls können Sie der Entgeltordnung (PDF) entnehmen.
E-Mail: feststadl@unterfoehring.de
Weitere Informationen:
Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.
Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.
Die Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.
E-Mail: drehgenehmigungen@unterfoehring.de
Bitte beachten Sie:
Drehgenehmigungen auf öffentlichem Grund erhalten Sie im Sachgebiet Tiefbau.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.