Die gemeindlichen Liegenschaften
Sämtliche Gebäude, die der Gemeinde Unterföhring gehören, werden von unserem Sachgebiet Liegenschaften betreut. Hier kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen um die Erhaltung, Vermietung, Verpachtung, Bewirtschaftung und die Sanierung unserer Liegenschaften. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie: Für einen Zweitwohnsitz in Unterföhring fällt keine Zweitwohnsitzsteuer an.
2-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Ahornstraße 35 (3. OG), Wo.Nr. 0233500160
In der Wohnanlage an der Ahornstr. 35 wird voraussichtlich ab dem 15. August 2023 eine 2-Zimmer-Wohnung (ca. 63,50 m²) mit Küche, Bad mit WC, Diele, Flur und einer Loggia vermietet. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 488,95 Euro, zzgl. 140,00 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 140,00 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 768,95 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 1.466,85 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Montag, 12. Juni 2023 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
Ahornstraße 35 (3. OG) - Antragsformular Wo.Nr. 0233500160
Ahornstraße 35 (3. OG) - Grundriss Wo.Nr. 0233500160
Antrag Wohnung - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleg:innen des Sachgebiets Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, sg-liegenschaften@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
3-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Föhringer Allee 26 (2. OG, rechts), WIE-Nr. 68.3.1592
In der Wohnanlage kann voraussichtlich ab dem 1. September 2023 eine 3-Zimmer-Wohnung (ca. 78,70 m²) mit 2 Loggien, Bad, separatem WC, Küche, Flur, Kellerabteil und einem TG-Stellplatz vermietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen:
Grundmiete 905,00 Euro, zzgl. 157,00 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 120,00 Euro Vorauszahlung für Heizkosten, zzgl. 58,00 Euro Vorauszahlung für TG-Stellplatz. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 1.240,00 Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2.715,00 Euro zu zahlen.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens Montag, 12. Juni 2023 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.
Föhringer Allee 26 (2. OG, rechts) - Antragsformular Wohnung WIE-Nr. 68.3.1592
Föhringer Allee 26 (2. OG, rechts) - Grundriss Wohnung WIE-Nr. 68.3.1592
Antrag Wohnung - Einkommenserklärung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleg:innen des Sachgebiets Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, sg-liegenschaften@unterfoehring.de
An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Damit die gemeindeeigenen Wohnungen bedarfsgerecht genutzt werden, gibt es entsprechende Richtlinien, die Anreize für einen Wohnungstausch geben. Mit Umzugsprämien, Umzugshilfen, diversen Zuschüssen und einer möglichen Mietpreismitnahme sollen Wohnungswechsel innerhalb von Unterföhring erleichtert werden.
Anträge stellen können:
- Seniorinnen und Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- junge Unterföhringer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
- Familien mit bis zu 14 Jahre alten Kindern
- Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen
Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de
Richtlinien zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung
Mit dem Feststadl ist neben dem Bürgerhaus ein weiterer Ort zum Feiern für Familien, Vereine und Firmen entstanden. Er steht zur Vermietung zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die Benutzungsordnung.
Die Kosten für die Nutzung des Feststadls können Sie der Entgeltordnung entnehmen.
Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.
Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.
Die Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.
E-Mail: sg-liegenschaften@unterfoehring.de
Bitte beachten Sie:
Drehgenehmigungen auf öffentlichem Grund erhalten Sie im Sachgebiet Tiefbau.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.