Die gemeindlichen Liegenschaften

Sämtliche Gebäude, die der Gemeinde Unterföhring gehören, werden von unserem Amt Liegenschaften betreut. Hier kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen um die Erhaltung, Vermietung, Verpachtung, Bewirtschaftung und die Sanierung unserer Liegenschaften. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie: Für einen Zweitwohnsitz in Unterföhring fällt keine Zweitwohnsitzsteuer an.

 

2,5-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Ahornstraße 38 (3. OG), Whg.0064-0233500640

In der Wohnanlage an der Ahornstraße 38 kann ab dem 1. März 2027 eine 2,5-Zimmer-Wohnung (ca. 70,75 m²) bestehend aus 2,5 Zimmern, Küche, Bad mit WC, Diele, Flur und einer Loggia gemietet werden.

Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 884,38 Euro, zzgl. 140 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten und zzgl. 140 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 1.164,38 Euro.

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2.653,14 Euro zu zahlen.

Interessenten werden gebeten, bis spätestens Montag, 19. Oktober eine schriftliche Bewerbung einzureichen.

Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleginnen und Kollegen der Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungen@unterfoehring.de

An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.

1-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Apianstraße 7b

(Hinweis: Wohnung 9 ist eine barrierefreie Wohnungen)

In der Wohnanlage Apianstraße 7b sind 17 möblierte Wohneinheiten in die Gemeindeverwaltung übergegangen. Davon stehen aktuell noch 4 Wohneinheiten zur Verfügung, welche sich im 2. Obergeschoss befinden und können ab sofort gemietet werden.

Eine 1-Zimmer-Wohnung (ca. 23,67 m²) besteht aus 1 Zimmer, Küche mit Ober- und Unterschrank, 2-Plattenherd, Spüle, Esstisch, Kleiderschrank, Lampen, Schreib- und Nachttisch (U-Form) sowie einem Bett (0,90 m x 2,00 m).

Der Mietpreis wurde auf monatlich 450,00 Euro inkl. Möblierung zzgl. Nebenkosten wie Heiz- und Betriebskosten festgesetzt.

Interessenten werden gebeten, bis spätestens Freitag, 30. Oktober 2026 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.

Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.

Folgende Vergabekriterien sind zwingend Voraussetzung:

  • Die Vergabe der Wohnung erfolgt ausschließlich an Studenten, Auszubildende, gemeindliche Bedienstete und Berufstätigen in sozialen Berufen (Nachweise sind vorzulegen).
  • Bewerbungen für barrierefreie Wohnungen werden nur mit entsprechendem Nachweis berücksichtigt.
  • Die Mietzeit ist befristet und wird max. auf 8 Jahre geschlossen.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleginnen und Kollegen der Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungen@unterfoehring.de

Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.

3-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Fichtenstraße 47 (1. OG, links), Whg. 0027 - 0233300270

In der Wohnanlage an der Fichtenstraße 47 kann ab dem 1. Februar 2027 eine 3-Zimmer-Wohnung (ca. 68,58 m²) bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad, WC, Diele, Flur und einer Loggia gemietet werden.

Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 857,25 Euro, zzgl. 140,00 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten und zzgl. 140,00 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 1.137,25 Euro.

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2.571,75 Euro zu zahlen.

Interessenten werden gebeten, bis spätestens Montag, 19. Oktober 2026 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.

Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleginnen und Kollegen der Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungen@unterfoehring.de

An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.

3-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Aschheimer Straße 4 (1. OG links), WoNr. 0003000154

In der Wohnanlage an der Aschheimer Straße 4 kann voraussichtlich ab 1. Februar 2027 eine 3-Zimmer-Wohnung (ca. 62,22 m²) bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad mit WC und einem Kellerabteil gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 777,75 Euro, zzgl. 80,00 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 80,00 Euro Vorauszahlung für Heizkosten, zzgl. 50,00 Euro für die Garage und zzgl. 15,00 Euro für den Stellplatz. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 1.002,75 Euro.

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 2.333,25 Euro zu zahlen.

Interessenten werden gebeten, bis spätestens Mittwoch, 21. Oktober 2026 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.

Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleginnen und Kollegen der Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungen@unterfoehring.de

An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.

An der Beta-Straße kann ab dem 1. November 2026 ein Stellplatz für Wohnwägen, Wohnmobile und Anhänger für Unterföhringer Bürgerinnen und Bürger gemietet werden. Der monatliche Pachtzins für den Wohnwagenstellplatz beträgt 10,00 Euro.

Die Pachtdauer läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Bei Interesse senden Sie uns bitte eine E-Mail mit den Maßen Ihres Wohnwagens, Wohnmobils und Anhängers an wohnungen@unterfoehring.de.

Für nähere Auskünfte steht unser Liegenschaftsamt in den Räumlichkeiten der ehemaligen Sparkasse oder telefonisch unter 089/95081-325, -329, -355 und -361 gerne zur Verfügung.

Mit der Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen des barrierefreien Umbaus soll der Anreiz geschaffen werden, um für den bestehenden Wohnraum in Unterföhring eine sozial- und bedarfsgerechte Nutzung zu erreichen.

Im Zuge der Ausarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für die Gemeinde Unterföhring wurde festgestellt, dass über 50 % der Unterföhringer Senioren und Seniorinnen in einem Eigenheim wohnen. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern möglichst lang die Möglichkeit zum Bewohnen der eigenen bzw. angemieteten Wohnung / Haus zu ermöglichen ist die Bezuschussung des barrierefreien Umbaus ein zielführendes Instrument.

Eine sozial- und bedarfsgerechte Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die beantragte Unterstützung dabei behilflich ist, den bestehenden Wohnraum auf die jeweiligen Bedürfnisse der Personen hin anzupassen, um diesen auch künftig in angemessener Weise nutzen zu können. Diese Richtlinien gelten ausschließlich für Wohnraumnutzungen im Gebiet der Gemeinde Unterföhring.

Nähere Informationen erhalten Sie von unserer Ansprechpartnerin für Inklusion:
Telefon: 089 923 344 98-12
klein@unterfoehring.de

Richtlinien zur Bezuschussung des barrierefreien Umbaus (PDF) | Leichte Sprache (PDF)

Antrag auf Leistungen zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF)

Damit die gemeindeeigenen Wohnungen bedarfsgerecht genutzt werden, gibt es entsprechende Richtlinien, die Anreize für einen Wohnungstausch geben. Mit einer Umzugsprämie und einer Mietpreismitnahme sollen Wohnungswechsel innerhalb von Unterföhring erleichtert werden.

Anträge stellen können:

  • Seniorinnen und Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • junge Unterföhringer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Familien mit bis zu 14 Jahre alten Kindern
  • Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen

Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de

Genauere Informationen und eine Übersicht der Vorteile finden Sie hier.

Anreize zum Wohnungswechsel zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF) | Leichte Sprache (PDF)

Antrag auf Leistungen zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF)

Mit dem Feststadl ist neben dem Bürgerhaus ein weiterer Ort zum Feiern für Familien, Vereine und Firmen entstanden. Er steht zur Vermietung zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die Benutzungsordnung (PDF).

Die Kosten für die Nutzung des Feststadls können Sie der Entgeltordnung (PDF) entnehmen.

E-Mail: feststadl@unterfoehring.de

Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.

Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.

Die Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.

E-Mail: drehgenehmigungen@unterfoehring.de

Bitte beachten Sie:
Drehgenehmigungen auf öffentlichem Grund erhalten Sie im Sachgebiet Tiefbau.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.

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