Die gemeindlichen Liegenschaften

 

Sämtliche Gebäude, die der Gemeinde Unterföhring gehören, werden von unserem Sachgebiet Liegenschaften betreut. Hier kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen um die Erhaltung, Vermietung, Verpachtung, Bewirtschaftung und die Sanierung unserer Liegenschaften. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie: Für einen Zweitwohnsitz in Unterföhring fällt keine Zweitwohnsitzsteuer an.

 

 
Wohnungsangebot der Gemeinde: 1-Zimmer-Wohnung - ca. 36,20 m²

1-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Ahornstraße 35, 8. OG, Wo. Nr. 02335 Nr. 0043

In der Wohnanlage Ahornstr. 35 kann voraussichtlich ab dem 1. März 2024 eine 1-Zimmer-Wohnung (ca. 36,20 m²) bestehend aus einem Zimmer, Küche, Bad mit WC, Diele und einer Loggia gemietet werden. Der monatliche Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Grundmiete 307,70 Euro, zzgl. 90,00 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten, zzgl. 90,00 Euro Vorauszahlung für Heizkosten. Das ergibt eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 487,70 Euro.

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 923,10 Euro zu zahlen.

Interessenten werden gebeten, bis spätestens Dienstag, 19. Dezember 2023 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.

 

Ahornstraße 35 (8. OG) - Antragsformular Wo. Nr. 02335 Nr. 0043

Ahornstraße 35 (8. OG) - Grundriss Wo. Nr. 02335 Nr. 0043

Ahornstraße 35 (8. OG) - Einkommenserklärung

Ahornstraße 35 (8. OG) - Bekanntmachung Wo. Nr. 02335 Nr. 0043

Die Antragsformulare erhalten Sie auch im Rathaus an der Bürgerinfo.

 

Bei Fragen helfen Ihnen die Kolleg:innen des Sachgebiets Liegenschaften gerne weiter: Telefon 089 950 81-325, -329 oder an wohnungsangebote@unterfoehring.de.

 

An dieser Stelle dürfen wir darauf hinweisen, dass Wohnungsbewerber, die nicht ihren ersten Wohnsitz in Unterföhring haben oder eine Immobilie besitzen, kaum eine Aussicht haben, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Wohnungs- und Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.

Wohnungstauschprogramm der Gemeinde

Damit die gemeindeeigenen Wohnungen bedarfsgerecht genutzt werden, gibt es entsprechende Richtlinien, die Anreize für einen Wohnungstausch geben. Mit Umzugsprämien, Umzugshilfen, diversen Zuschüssen und einer möglichen Mietpreismitnahme sollen Wohnungswechsel innerhalb von Unterföhring erleichtert werden.

Anträge stellen können:

  • Seniorinnen und Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • junge Unterföhringer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Familien mit bis zu 14 Jahre alten Kindern
  • Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen


Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de

 

Richtlinien zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung

Feststadl mieten

Mit dem Feststadl ist neben dem Bürgerhaus ein weiterer Ort zum Feiern für Familien, Vereine und Firmen entstanden. Er steht zur Vermietung zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die Benutzungsordnung.

Die Kosten für die Nutzung des Feststadls können Sie der Entgeltordnung entnehmen.

E-Mail: feststadl@unterfoehring.de

Drehgenehmigungen in Liegenschaften

Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.

Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.

Die Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.

E-Mail: drehgenehmigungen@unterfoehring.de

Bitte beachten Sie:
Drehgenehmigungen auf öffentlichem Grund erhalten Sie im Sachgebiet Tiefbau.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.