Die gemeindlichen Liegenschaften

Sämtliche Gebäude, die der Gemeinde Unterföhring gehören, werden von unserem Amt Liegenschaften betreut. Hier kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen um die Erhaltung, Vermietung, Verpachtung, Bewirtschaftung und die Sanierung unserer Liegenschaften. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie: Für einen Zweitwohnsitz in Unterföhring fällt keine Zweitwohnsitzsteuer an.

 

Derzeit liegen keine Wohnungsangebote vor.

1-Zimmer-Wohnung
Wohnanlage an der Apianstraße 7b

(Hinweis: Wohnung 1, 9 und 17 sind barrierefreie Wohnungen)

In der Wohnanlage Apianstraße 7b sind 17 möblierte Wohneinheiten in die Gemeindeverwaltung übergegangen. Davon stehen aktuell noch 9 Wohneinheiten zur Verfügung, welche sich auf das 1., 2. sowie 3. Obergeschoss verteilen und können ab sofort gemietet werden.

Eine 1-Zimmer-Wohnung (ca. 23,67 m²) besteht aus 1 Zimmer, Küche mit Ober- und Unterschrank, 2-Plattenherd, Spüle, Esstisch, Kleiderschrank, Lampen, Schreib- und Nachttisch (U-Form) sowie einem Bett (0,90 m x 2,00 m).

Der Mietpreis wurde auf monatlich 450,00 Euro inkl. Möblierung zzgl. Nebenkosten wie Heiz- und Betriebskosten festgesetzt.

Interessenten werden gebeten, bis spätestens Donnerstag, 27. August 2026 eine schriftliche Bewerbung einzureichen.

Die Antragsformulare erhalten Sie auch an der Bürgerinfo im Rathaus.

Folgende Vergabekriterien sind zwingend Voraussetzung:

  • Die Vergabe der Wohnung erfolgt ausschließlich an Studenten, Auszubildende, gemeindliche Bedienstete und Berufstätigen in sozialen Berufen (Nachweise sind vorzulegen).
  • Bewerbungen für barrierefreie Wohnungen werden nur mit entsprechendem Nachweis berücksichtigt.
  • Die Mietzeit ist befristet und wird max. auf 8 Jahre geschlossen.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kolleginnen und Kollegen der Liegenschaften: Telefon 089 950 81-325, -329, wohnungen@unterfoehring.de

Über die Zuweisung einer Wohnung entscheidet nach Ablauf der Frist der Sozialausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung.

Mit der Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen des barrierefreien Umbaus soll der Anreiz geschaffen werden, um für den bestehenden Wohnraum in Unterföhring eine sozial- und bedarfsgerechte Nutzung zu erreichen.

Im Zuge der Ausarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für die Gemeinde Unterföhring wurde festgestellt, dass über 50 % der Unterföhringer Senioren und Seniorinnen in einem Eigenheim wohnen. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern möglichst lang die Möglichkeit zum Bewohnen der eigenen bzw. angemieteten Wohnung / Haus zu ermöglichen ist die Bezuschussung des barrierefreien Umbaus ein zielführendes Instrument.

Eine sozial- und bedarfsgerechte Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die beantragte Unterstützung dabei behilflich ist, den bestehenden Wohnraum auf die jeweiligen Bedürfnisse der Personen hin anzupassen, um diesen auch künftig in angemessener Weise nutzen zu können. Diese Richtlinien gelten ausschließlich für Wohnraumnutzungen im Gebiet der Gemeinde Unterföhring.

Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de

Richtlinien zur Bezuschussung des barrierefreien Umbaus (PDF) | Leichte Sprache (PDF)

Antrag auf Leistungen zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF)

Damit die gemeindeeigenen Wohnungen bedarfsgerecht genutzt werden, gibt es entsprechende Richtlinien, die Anreize für einen Wohnungstausch geben. Mit einer Umzugsprämie und einer Mietpreismitnahme sollen Wohnungswechsel innerhalb von Unterföhring erleichtert werden.

Anträge stellen können:

  • Seniorinnen und Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • junge Unterföhringer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Familien mit bis zu 14 Jahre alten Kindern
  • Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen

Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Gemeinde:
Telefon: 089 950 81-114
kinzinger@unterfoehring.de

Genauere Informationen und eine Übersicht der Vorteile finden Sie hier.

Anreize zum Wohnungswechsel zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF) | Leichte Sprache (PDF)

Antrag auf Leistungen zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung (PDF)

Mit dem Feststadl ist neben dem Bürgerhaus ein weiterer Ort zum Feiern für Familien, Vereine und Firmen entstanden. Er steht zur Vermietung zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die Benutzungsordnung (PDF).

Die Kosten für die Nutzung des Feststadls können Sie der Entgeltordnung (PDF) entnehmen.

E-Mail: feststadl@unterfoehring.de

Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.

Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.

Die Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.

E-Mail: drehgenehmigungen@unterfoehring.de

Bitte beachten Sie:
Drehgenehmigungen auf öffentlichem Grund erhalten Sie im Sachgebiet Tiefbau.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.

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