Tiefbau & Öffentliche Verkehrsflächen
Ob Straßen, öffentliche Grünflächen, Sportanlagen, ob Beleuchtung oder Kanal – mit diesen Dingen beschäftigt sich unser Technisches Tiefbauamt. Wir helfen Ihnen gerne, auch zu diesen Themen:
Zur Beantragung genügt es, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben.
Voraussetzung für die Erteilung eines Anwohnerparkausweises ist, dass Sie
- Einwohner von Unterföhring sind
- in einem der dafür ausgewiesenen Bereiche wohnen
Bitte übersenden Sie uns:
- das ausgefüllte Antragsformular
- die Kopie Ihres Personalausweises
- eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins
Kosten bei Erstausstellung: 30 Euro zzgl. 2 Euro Porto
Kosten bei Fahrzeugwechsel: 15 Euro zzgl. 2 Euro Porto
Bitte beachten Sie: Pro Haushalt ist nur ein Anwohnerparkausweis möglich. Anwohnerparkausweise gibt es nur für KFZ.
Zum Antragsformular Anwohnerparkausweis
Parkausweise für Handwerker und Soziale Dienste erstellt das Landratsamt München.
Zur Beantragung genügt es, wenn Sie uns per Post oder E-Mail anschreiben.
Voraussetzung für einen Behindertenparkausweis ist, dass Sie
- Einwohner von Unterföhring sind
- das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.
Bitte übersenden Sie uns:
- das ausgefüllte Antragsformular
- die Kopie Ihres Personalausweises
- eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises
- ein Passbild im Original
Es fallen keine Kosten an.
Bitte beachten Sie: Bei Erstantrag benötigen wir auch das Anschreiben des Zentrums Bayern für Familie und Soziales.
Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.
Bitte machen Sie folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, beteiligte Fahrzeuge (Streifenwagen, Bus, sonstiges), Technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.
Kosten: Die Beiträge richten sich nach Art und Dauer der jeweiligen Drehgenehmigung.
Bitte beachten:
Drehgenehmigungen für Unterföhringer Liegenschaften erhalten Sie im Sachgebiet Liegenschaften.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.
Für eine Nutzung von öffentlichem Grund, die über den Gemeingebrauch hinausgeht – gleich ob durch Personen oder Sachen – brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Zum Beispiel für Baustellen, Infostände, Ausstellungen, Flohmärkte oder Straßenfeste.
Bitte übersenden Sie uns:
- Das ausgefüllte Antragsformular
- Angaben zum Ort der Maßnahme mit Lageplan und Flächenangabe
- Angaben zum Zeitraum
- Angaben zum Grund und Zweck der Nutzung
Kosten bei Baumaßnahmen: monatlich 2,50 Euro/m²
Kosten für die übrige Nutzung: täglich 15 Euro (z. B. Container, Umzug)
Falls Sie eine Baustelle haben oder einen Umzug planen, so können Sie einen Antrag auf ein vorübergehendes Halteverbot stellen.
Für Unterföhringer Anwohner ist dieser Service kostenfrei.
Kosten einer Halteverbotszone für Firmen: täglich 15 Euro
In eng begrenzten Ausnahmesituationen kann eine Genehmigung zum Befahren des Etzwegs erteilt werden, der für den Durchgangsverkehr eigentlich gesperrt ist.
Bitte übersenden Sie uns
- das ausgefüllte Antragsformular
- die Kopie Ihres Personalausweises,
- eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins und
- die Nachweise der Notwendigkeit zum Befahren (z. B. Arbeitsauftrag, Pacht-/Mietvertrag)
Für die Ausnahmegenehmigung werden Gebühren bis zu 20 Euro (Hierlbach) pro Ausstellung erhoben.