Tiefbau & Öffentliche Verkehrsflächen

Ob Straßen, öffentliche Grünflächen, Sportanlagen, ob Beleuchtung oder Kanal – mit diesen Dingen beschäftigt sich unser Technisches Tiefbauamt. Wir helfen Ihnen gerne, auch zu diesen Themen:

 
Anwohnerparkausweise

Zur Beantragung genügt es, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben.

Voraussetzung für die Erteilung eines Anwohnerparkausweises ist, dass Sie

  • Einwohner von Unterföhring sind
  • in einem der dafür ausgewiesenen Bereiche wohnen

Bitte übersenden Sie uns:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • die Kopie Ihres Personalausweises
  • eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins

Kosten bei Erstausstellung: 30 Euro zzgl. 2 Euro Porto

Kosten bei Fahrzeugwechsel: 15 Euro zzgl. 2 Euro Porto

Bitte beachten Sie: Pro Haushalt ist nur ein Anwohnerparkausweis möglich. Anwohnerparkausweise gibt es nur für KFZ.

Zum Antragsformular Anwohnerparkausweis (PDF)

Parkausweise für Handwerker und Soziale Dienste erstellt das Landratsamt München.

Behindertenparkausweise

Zur Beantragung genügt es, wenn Sie uns per Post oder E-Mail anschreiben.

Voraussetzung für einen Behindertenparkausweis ist, dass Sie

  • Einwohner von Unterföhring sind
  • das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.

Bitte übersenden Sie uns:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • die Kopie Ihres Personalausweises
  • eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises
  • ein Passbild im Original

Es fallen keine Kosten an.

Bitte beachten Sie: Bei Erstantrag benötigen wir auch das Anschreiben des Zentrums Bayern für Familie und Soziales.

Drehgenehmigungen auf öffentlichem Grund

Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.

Bitte machen Sie folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, beteiligte Fahrzeuge (Streifenwagen, Bus, sonstiges), Technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.

Kosten: Die Beiträge richten sich nach Art und Dauer der jeweiligen Drehgenehmigung.

Bitte beachten:
Drehgenehmigungen für Unterföhringer Liegenschaften erhalten Sie im Sachgebiet Liegenschaften.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.

Antrag auf Sondernutzung

Für eine Nutzung von öffentlichem Grund, die über den Gemeingebrauch hinausgeht – gleich ob durch Personen oder Sachen – brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Zum Beispiel für Baustellen, Infostände, Ausstellungen, Flohmärkte oder Straßenfeste.

Bitte übersenden Sie uns:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Angaben zum Ort der Maßnahme mit Lageplan und Flächenangabe
  • Angaben zum Zeitraum
  • Angaben zum Grund und Zweck der Nutzung

Kosten bei Baumaßnahmen: monatlich 2,50 Euro/m²
Kosten für die übrige Nutzung: täglich 15 Euro (z. B. Container, Umzug)

Zum Antragsformular für eine Sondernutzung (PDF)

Antrag auf Halteverbot

Falls Sie eine Baustelle haben oder einen Umzug planen, so können Sie einen Antrag auf ein vorübergehendes Halteverbot stellen.

Kosten einer Halteverbotszone für Firmen: täglich 15 Euro

Zum Antragsformular auf ein Halteverbot (PDF)

Antrag zum Befahren des Etzwegs

In eng begrenzten Ausnahmesituationen kann eine Genehmigung zum Befahren des Etzwegs erteilt werden, der für den Durchgangsverkehr eigentlich gesperrt ist.

Bitte übersenden Sie uns

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • die Kopie Ihres Personalausweises,
  • eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins und
  • die Nachweise der Notwendigkeit zum Befahren (z. B. Arbeitsauftrag, Pacht-/Mietvertrag)

Für die Ausnahmegenehmigung werden Gebühren bis zu 20 Euro (Hierlbach) pro Ausstellung erhoben.

Zum Antrag auf Befahren des Etzwegs (PDF)

Straßenbaustellen

Hier finden Sie aktuelle Straßenbaustellen in und um Unterföhring, die größere und länger andauernde Verkehrsbeeinträchtigungen zur Folge haben:

 
Neue Straßenbeleuchtung an der Alten Münchener Straße
 

Wegen der Einrichtung neuer LED-Straßenlaternen wird an der Alten Münchner Straße die Straßenbeleuchtung ausgetauscht. Die alten Laternen bekommen einen neuen Standort. Die Umsetzung bedarf etwas Zeit, bevor die neuen Lampen an der Alten Münchner Straße errichtet werden. Selbstverständlich werden abmontierte Verkehrsschilder anschließend wieder entsprechend angebracht.

Wir danken für Ihre Geduld!

Baumaßnahmen Grundschule - Halteverbot an der Münchner Straße 72-74

Während der Baumaßnahmen an der Grundschule an der Bahnhofstraße ist es den Schulkindern nicht gestattet, das Schulgelände über die Bahnhof- oder Schulstraße zu betreten. Der Zutritt ist nur von der Münchner Straße aus möglich.

Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, können in der neuen Bringzone an der Münchner Straße 72-74 kurz anhalten und ihre Kinder zügig ein- bzw. aussteigen lassen.

Bis zum Ende der Baumaßnahmen gilt hier während der Schulzeit ein Parkverbot. Außerhalb der regulären Schulzeiten sowie am Wochenende kann der Parkbereich selbstverständlich genutzt werden.

 

aktualisiert am 17.04.2023

Baustellen der GEOVOL

Wegen Verlegungen von Fernwärmeleitungen kommt es im Gemeindegebiet zu folgenden Verkehrsbeeinträchtigungen:

  • Die Ahornstraße 8 ist bis Donnerstag, 28. März halbseitig gesperrt.
  • Die Blumenstraße ist bis Donnerstag, 28. März halbseitig gesperrt.

An allen Baustellen gilt Halteverbot.

 

Die ausführenden Firmen sind bemüht, die eventuellen Störungen durch die Baustelle so gering wie möglich zu halten. Für trotzdem auftretende, unvermeidbare Beeinträchtigungen und Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Peter Lohr (Geschäftsführer der Geovol)

aktualisiert am 18.03.2024

Ausbau Föhringer Ring

Umleitung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich der Unterführung der Herzog-Heinrich-Brücke Süd

Im Zuge der Baumaßnahme „Ausbau Föhringer Ring“ haben die Bauarbeiten für die Errichtung der neuen Herzog-Heinrich-Brücke Süd neben dem Bestandsbauwerk begonnen. Für die Baustellenzuwegung ist dazu vorab die Errichtung einer Behelfsbrücke über den Isarkanal (Mittlere-Isar-Straße) südlich der bestehenden Brücke erforderlich. Die deshalb notwendige Umleitung des Fuß- und Radverkehrs wird bis Mittwoch, 31. Juli 2024 verlängert. Teilnehmer des Fuß- und Radverkehrs werden gebeten die ausgeschilderten Umleitungen zu nutzen und die Anweisungen der Verkehrsführung zu beachten.

Das Staatliche Bauamt Freising ist bestrebt, die Verkehrsbeeinträchtigungen möglichst gering zu halten und dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld während der Bauzeit.

 

Alle Hintergrundinformationen zum Ausbau des Föhringer Rings und zu den einzelnen Bauphasen finden Sie auf dem Informationsportal "Ausbau Föhringer Ring" des Staatlichen Bauamts Freising:

www.ausbau-foehringer-ring.de

 

aktualisiert am 11.03.2024