Tiefbau & Öffentliche Verkehrsflächen
Ob Straßen, öffentliche Grünflächen, Sportanlagen, ob Beleuchtung oder Kanal – mit diesen Dingen beschäftigt sich unser Technisches Tiefbauamt. Wir helfen Ihnen gerne, auch zu diesen Themen:
Zur Beantragung genügt es, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben.
Voraussetzung für die Erteilung eines Anwohnerparkausweises ist, dass Sie
- Einwohner von Unterföhring sind
- in einem der dafür ausgewiesenen Bereiche wohnen
Bitte übersenden Sie uns:
- das ausgefüllte Antragsformular
- die Kopie Ihres Personalausweises
- eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins
Kosten bei Erstausstellung: 30 Euro zzgl. 2 Euro Porto
Kosten bei Fahrzeugwechsel: 15 Euro zzgl. 2 Euro Porto
Bitte beachten Sie: Pro Haushalt ist nur ein Anwohnerparkausweis möglich. Anwohnerparkausweise gibt es nur für KFZ.
Zum Antragsformular Anwohnerparkausweis (PDF)
Parkausweise für Handwerker und Soziale Dienste erstellt das Landratsamt München.
Zur Beantragung genügt es, wenn Sie uns per Post oder E-Mail anschreiben.
Voraussetzung für einen Behindertenparkausweis ist, dass Sie
- Einwohner von Unterföhring sind
- das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.
Bitte übersenden Sie uns:
- das ausgefüllte Antragsformular
- die Kopie Ihres Personalausweises
- eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises
- ein Passbild im Original
Es fallen keine Kosten an.
Bitte beachten Sie: Bei Erstantrag benötigen wir auch das Anschreiben des Zentrums Bayern für Familie und Soziales.
Gerne erteilen wir Ihnen auf Anfrage eine Drehgenehmigung. Es genügt, wenn Sie uns formlos eine E-Mail schreiben.
Bitte machen Sie folgende Angaben:
Drehtag, Drehdauer/ Zeitraum, Drehort mit Lageplan, Teamgröße/ Personal, beteiligte Fahrzeuge (Streifenwagen, Bus, sonstiges), Technische Ausrüstung (Kamera, Licht, usw.), kurze Beschreibung der Szene, wichtige Requisiten wie Uniformen, Waffen, usw.
Kosten: Die Beiträge richten sich nach Art und Dauer der jeweiligen Drehgenehmigung.
Bitte beachten:
Drehgenehmigungen für Unterföhringer Liegenschaften erhalten Sie im Sachgebiet Liegenschaften.
Für Drehgenehmigungen an den Unterföhringer Seen ist das Landratsamt München zuständig.
Für eine Nutzung von öffentlichem Grund, die über den Gemeingebrauch hinausgeht – gleich ob durch Personen oder Sachen – brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Zum Beispiel für Baustellen, Infostände, Ausstellungen, Flohmärkte oder Straßenfeste.
Bitte übersenden Sie uns:
- Das ausgefüllte Antragsformular
- Angaben zum Ort der Maßnahme mit Lageplan und Flächenangabe
- Angaben zum Zeitraum
- Angaben zum Grund und Zweck der Nutzung
Kosten bei Baumaßnahmen: monatlich 2,50 Euro/m²
Kosten für die übrige Nutzung: täglich 15 Euro (z. B. Container, Umzug)
Falls Sie eine Baustelle haben oder einen Umzug planen, so können Sie einen Antrag auf ein vorübergehendes Halteverbot stellen.
Kosten einer Halteverbotszone für Firmen: täglich 15 Euro
In eng begrenzten Ausnahmesituationen kann eine Genehmigung zum Befahren des Etzwegs erteilt werden, der für den Durchgangsverkehr eigentlich gesperrt ist.
Bitte übersenden Sie uns
- das ausgefüllte Antragsformular
- die Kopie Ihres Personalausweises,
- eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins und
- die Nachweise der Notwendigkeit zum Befahren (z. B. Arbeitsauftrag, Pacht-/Mietvertrag)
Für die Ausnahmegenehmigung werden Gebühren bis zu 20 Euro (Hierlbach) pro Ausstellung erhoben.
Straßenbaustellen
Hier finden Sie aktuelle Straßenbaustellen in und um Unterföhring, die größere und länger andauernde Verkehrsbeeinträchtigungen zur Folge haben:
Wegen der Einrichtung neuer LED-Straßenlaternen wird an der Alten Münchner Straße die Straßenbeleuchtung ausgetauscht. Die alten Laternen bekommen einen neuen Standort. Die Umsetzung bedarf etwas Zeit, bevor die neuen Lampen an der Alten Münchner Straße errichtet werden. Selbstverständlich werden abmontierte Verkehrsschilder anschließend wieder entsprechend angebracht.
Wir danken für Ihre Geduld!
Während der Baumaßnahmen an der Grundschule an der Bahnhofstraße ist es den Schulkindern nicht gestattet, das Schulgelände über die Bahnhof- oder Schulstraße zu betreten. Der Zutritt ist nur von der Münchner Straße aus möglich.
Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, können in der neuen Bringzone an der Münchner Straße 72-74 kurz anhalten und ihre Kinder zügig ein- bzw. aussteigen lassen.
Bis zum Ende der Baumaßnahmen gilt hier während der Schulzeit ein Parkverbot. Außerhalb der regulären Schulzeiten sowie am Wochenende kann der Parkbereich selbstverständlich genutzt werden.
aktualisiert am 17.04.2023
zur Zeit keine Baustellen
Fahrspur für den Baustellenverkehr bleibt länger
Seit März 2023 gibt es auf dem Föhringer Ring einen zusätzlichen Fahrstreifen für den Baustellenverkehr. Dieser verläuft im südlichen Bereich des Föhringer Rings vom Zubringer der A9 bis zu den Rampen der Kreuzung mit der Münchner Straße und sollte bislang nur noch bis Freitag, 25. Oktober bestehen. Das zuständige Staatliche Bauamt Freising hat nun eine Verlängerung der Frist bis Freitag, 16. Mai 2025 angeordnet. Durch die überbreite Bauweise der Straße können weiterhin beide Fahrtrichtungen aufrechterhalten werden.
Alle Hintergrundinformationen sowie aktuelle Neuigkeiten zum Ausbau des Föhringer Rings und zu den einzelnen Bauphasen finden Sie auf dem Informationsportal „Ausbau Föhringer Ring“ des Staatlichen Bauamts Freising:
aktualisiert am 02.01.2025