Bitte dringend Schrittgeschwindigkeit einhalten

In Unterföhring wurden in verschiedenen Wohngebieten verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet, die mit dem Verkehrszeichen 325.1 StVO (siehe Abbildung) gekennzeichnet sind. In diesen Zonen dürfen Fußgänger und Radfahrer die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen. Für Autofahrer gilt besondere Rücksichtnahme sowie Schrittgeschwindigkeit, das heißt maximal 7 km/h.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und insbesondere zum Schutz der dort spielenden Kinder bitten wir Sie, die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten.

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