Kein (Bio-)Plastik in die Biotonne

Das Landratsamt München hat zum 1. Mai die Bioabfallverordnung aktualisiert. Sinn und Zweck der Aktualisierung ist es, den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen (Bio-Plastik), in die Umwelt durch die Bioabfälle weiter zu reduzieren. Dies wurde geregelt, indem sich zukünftig nicht mehr als 1 Prozent Kunststoffe im Bioabfall befinden dürfen. Deshalb wird noch einmal darauf hingewiesen, dass keinerlei Plastiktüten, auch keine kompostierbaren Tüten, für die Biotonne verwendet werden dürfen.

Durch eine möglichst vollständige und sortenrein (ohne Fremdstoffe) getrennte Sammlung von Bioabfällen leisten Bürger und Bürgerinnen einen wichtigen Beitrag sowohl zum Klima- als auch zum Ressourcenschutz. Eine Steigerung der Bioabfallmenge und somit eine Reduzierung der Restabfallmenge entlastet auch den Geldbeutel jedes Bürgers und jeder Bürgerin.

Wir bitten dringend um Beachtung.

 

Foto: freepik.com

 

 

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