Änderung der Richtlinie des Energiesparförderprogramms
Der Umwelt-, Digital- und Energieausschuss hat in seiner Sitzung am 29. September 2025 die Energiesparförderprogramm-Richtlinie der Gemeinde Unterföhring geändert, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist.
Unter anderem wurden folgende Änderungen festgelegt:
- Förderbedingungen für steckerfertige PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke): Förderung der Neuerrichtung (mit oder ohne Speicher). Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro bei Anlagen mit Speicher und maximal 400 Euro ohne Speicher.
- Nachrüsten von Speichern für steckerfertige PV-Anlagen: Begrenzung der Förderung auf 100 Euro pro kWh, für maximal 5 kWh Speicherkapazität.
Wichtige Neuerungen:
- Stromspeicher müssen künftig im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Der Nachweis der Anmeldung ist vom Antragsteller durch Vorlage der Anmeldebestätigung zu erbringen.
- Bei Eigentümergemeinschaften ist zukünftig ein Mehrheitsbeschluss ausreichend, um eine Förderung beantragen zu können.
Die neue Gesamtfassung liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 089 / 950 81-0 im Rathaus, Zimmer 210, zur Einsichtnahme aus.