Ausweisdokumente
Wichtige Hinweise zum Personalausweis und Reisepass
Der eigene Personalausweis muss ab einem Alter von 16 Jahren selbständig beantragt und abgeholt werden. Beim Reisepass gilt dies bei einem Alter ab 18 Jahren.
Für Kinder unter 16 bzw. 18 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein. Ist dies nicht möglich, müssen sorgeberechtigte Elterteile eine Negativbescheinigung bzw. eine Eiwilligung unterschreiben und der zur Abholung berechtigten Person zur Beantragung mitgeben.
Ab einem Alter von sechs Jahren müssen Kinder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten bei der Beantragung anwesend sein.
Auweisdokumente können persönlich ohne vorherige Terminvereinbarung zu den bekannten Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses beantragt werden.
Gemäß Passverordnung wird für einen Reisepass immer eine Grundgebühr erhoben, die von Ihrem Alter abhängt. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen. Auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erhalten Sie einen Überblick über die Kosten. Auch für den Personalausweis sind Gebühren zu zahlen, welche Sie ebenfalls online beim Bundesministerium des Innern nachlesen können.
Um Manipulationen bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegenzuwirken, werden Lichtbilder seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Einwohnermeldeamt übertragen. Auf diese Weise wird das digitale Passbild außerdem direkt auf seine Biometrietauglichkeit geprüft. Dies gilt auch für vorläufige Dokumente, jedoch nicht für Führerscheinanträge, diese sind von der Regelung ausgeschlossen und benötigen weiterhin ein biometrisches Passfoto in Papierform.
Bürger können sich aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem zertifizierten Dienstleister, wie beispielsweise einem Fotografen oder im Einwohnermeldeamt erstellen lassen.
Der Gesetzgeber erhebt gemäß Personalausweisgebührenverordnung bundesweit eine Gebühr in Höhe von 6 Euro pro Foto. Ein Ausdruck bzw. die Aushändigung des erstellten digitalen Passbildes ist nicht möglich.
Kommen Sie zu den regulären Öffnungszeiten ins Rathaus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Bitte mitbringen:
- aktueller Personalaus zur Entwertung bzw. Vernichtung
- gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn Sie das Ausweisdokument für eine andere Person abholen
Mit der Option Direktversand können Sie seit Mai 2025 Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen.
Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr. Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Bei Personalausweisen und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. Der alte Reisepass bzw. Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass, Personalausweis, vorläufiges Dokument) erforderlich.
Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente.
Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.
Bei Verlust Ihres Ausweisdokuments informieren Sie bitte umgehend das Einwohnermeldeamt der Gemeinde über den Online-Antrag, per E-Mail ewo@unterfoehring.de, telefonisch oder persönlich zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus. Außerdem ist die Anzeige bei der Polizei ratsam. In dringenden Fällen ist die Ausstellung vorläufiger Dokumente möglich.
Wenn die Online-Ausweisfunktion für Ihren Personalausweis deaktiviert ist oder Sie die (Transport-)PIN-Nummer für die eID-Funktion Ihres Ausweises verloren oder vergessen haben, kommen Sie bitte zu den bekannten Öffnungszeiten persönlich mit Ihrem Personalausweis in das Bürgerbüro des Rathauses.
Informationen zur eID-Software des Bundes finden Sie online.