Stille Tage im November
Die Tage Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (16. November), Buß- und Bettag (19. November) und der Totensonntag (23. November) zählen zu den sogenannten „Stillen Tagen“ im Sinne des Feiertagsgesetzes (Art. 3 FTG).
Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr und endet jeweils um 24 Uhr des Tages. An diesen Tagen sind öffentliche Veranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt wird. Sportveranstaltungen sind, mit Ausnahme des Buß- und Bettags, erlaubt.
Die Gemeinde bittet um Beachtung!