Kostenfreiheit des Schulweges

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Bitte beachten Sie die Änderung beim Beantragen über die MVG

Bestellzeitraum 1. Juli bis 25. August 2026

Liebe Unterföhringer Eltern,

hiermit informieren wir Sie über die Verordnung zur Schülerbeförderung für das kommende Schuljahr 2026/27.

Bitte beachten Sie, dass sich alle über die MVG anmelden müssen:

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Grundschulen) besteht eine Beförderungspflicht des Sachaufwandsträgers (Gemeinde Unterföhring), wenn der Weg zur Sprengelschule mehr als zwei Kilometer beträgt.
  • Es besteht auch eine Beförderungspflicht zu allen anderen Pflichtschulen (Mittelschulen), wenn der Weg zur Sprengelschule mehr als drei Kilometer beträgt.
  • Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.

Registrierung über die MVG vom 1. Juli bis 25. August

Aufgrund einer Umstellung auf Chipkarten durch die MVG ist es notwendig, dass die Erziehungsberechtigten sich auf dem Kundenportal der MVG vom 1. Juli bis 25. August 2026 registrieren und eine Chipkarte beantragen.

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung (auch auf Englisch) und den Elternbrief zur Beantragung finden Sie hier auf der Website.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Wohnort die Kriterien erfüllt oder Fragen haben, helfen Ihnen die Kolleginnen für Schulangelegenheiten, Marion Alesch (Tel. 089 / 950 81-153) und Melina Fritsch (-152), weiter. Gerne auch per E-Mail an schulangelegenheiten@unterfoehring.de.

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