Ferienpass 2025/26 im Rathaus abholen

Kreatives, Führungen, Sport, Action, Technik oder Natur – der Münchner Ferienpass ist für alle Kinder und Jugendlichen, die ihre Ferien in München und Umland verbringen wollen. Er gilt in allen bayerischen Schulferien (von den Herbstferien 2024 bis zum Ende der Sommerferien 2025).

Der Ferienpass bietet Tipps für aufregende Unternehmungen in und um München zu kostenfreien oder stark ermäßigten Preisen. Der Ferienpass ist ein kleines Gutscheinheft, in dem zahlreiche Gutscheine zum Heraustrennen sind (beispielsweise fünf Gutscheine für den freien Eintritt in eines der M-Bäder, zwei Gutscheine für den kostenlosen Eintritt in den Tierpark Hellabrunn und vieles mehr). Auch können mit dem Ferienpass alle Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren in den Pfingst- und Sommerferien den freien Eintritt in die Freibäder genießen.

Zusätzlich berechtigt der Ferienpass die Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre während der Sommerferien zu beliebig vielen Fahrten mit den Verkehrsmitteln im MVV im Geltungsbereich Zonen M bis 6.

Vorschaubild für den Münchner Ferienpass 2025/2026

Ab Montag, 3. November ist der Ferienpass 2025/2026 bei uns im Rathaus im Einwohnermeldeamt, Zimmer 002 und 003, zu den bekannten Öffnungszeiten erhältlich. Der Ferienpass steht allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Wohnsitz, im Alter von 6 bis 17 Jahren zur Verfügung. Die Kosten betragen für Kinder von 6 bis 14 Jahren 14 Euro (inklusive MVV-Marke für die Sommerferien) und für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren 10 Euro. Der Ferienpass kann bar oder per Karte bezahlt werden. Bitte unbedingt ein Passfoto mitbringen.

Hinweise zur Nutzung des Ferienpasses: Der Ferienpass sowie die enthaltenen Gutscheine sind personengebunden und nicht übertragbar. Verlorene Pässe oder Gutscheine können nicht ersetzt werden. Sollte ein Ferienpass versehentlich in der Waschmaschine mitgewaschen worden sein, kann er nur gegen Vorlage des beschädigten Originals umgetauscht werden. Bereits eingelöste Gutscheine sind vollständig aus dem Pass zu entfernen (herauszureißen).

Fotos: Landeshauptstadt München

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