Einführung des Wassercents
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Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 auch in Bayern der Wassercent eingeführt. Die erste Erhebung erfolgte am 1. Juli 2026. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet und sollten ihre Zählerstände zum Stichtag dokumentieren.