Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Die Gemeinde Unterföhring gibt bekannt, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Folgende Daten werden weitergeleitet: Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu schriftlich oder persönlich mit der Meldebehörde in Verbindung setzen:

Gemeinde Unterföhring
Münchner Straße 70
85774 Unterföhring

Tel. 950 81-0,
ewo@unterfoehring.de.

 

Zurück