Tempo 30 Münchner Straße

Zur Sicherheit unserer Schulkinder wurde vom Landratsamt auf der Münchner Straße zwischen der Grundschule und dem Kinderhort die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer beschränkt. Diese Regelung gilt außerhalb der Schulferien von Montag bis Freitag, jeweils von 7 Uhr bis 18 Uhr, und ist seit Montag, 9. Januar in Kraft, mit dem Aufstellen der Schilder.

Die Gemeinde bittet dringend um Beachtung der neuen Regelung.

 

 

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