Selbst über das eigene Geschlecht bestimmen
Zur Menschenwürde und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Das am 12. April 2024 verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ersetzt das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) und soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag zu ändern.
Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung – wie nach dem bisher geltenden Transsexuellengesetz – ist ab November 2024 nicht mehr erforderlich. Auch die Notwendigkeit, zwei Sachverständigengutachten einzuholen, entfällt. Damit wird eine gesetzliche Vorgabe außer Kraft gesetzt, die von den Betroffenen häufig als entwürdigend empfunden wurde. Stattdessen reicht jetzt eine Erklärung mit Selbstauskunft und Eigenversicherung aus.
Zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung eine schriftliche Anmeldung beim Standesamt erfolgen. Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Erklärung dient als Überlegungs- und Reflexionsfrist und soll nicht ernsthaft gemeinte Erklärungen verhindern sowie die Bedeutung dieser Erklärung verdeutlichen. Das entsprechende Formular erhalten Sie beim Standesamt im Rathaus Unterföhring oder online unter Bürgerservice/Formulare A-Z: Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen.
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Vorsprachetermins können Sie sich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen im Standesamt unter Tel. 089 / 950 81-116 wenden.
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