Kostenfreiheit des Schulweges

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 besteht eine Beförderungspflicht, wenn der Weg zur Sprengelschule mehr als zwei Kilometer beträgt. Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.

Die 365-Tage-Tickets wurden von der Gemeinde vorbestellt und können ab Donnerstag, 7. September von 8 bis 12 Uhr bei Marion Alesch im Rathaus, alte Bibliothek, Zimmer 003, abgeholt werden.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Wohnort die Kriterien erfüllt, wenden Sie sich gerne an Frau Alesch, Tel. 950 81-153.

 

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