Kostenfreiheit des Schulweges

Liebe Eltern,

wir möchten Sie auch für das neue Schuljahr über die Verordnung zur Schülerbeförderung informieren:

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 besteht eine Beförderungspflicht des Sachaufwandsträgers (Gemeinde Unterföhring), wenn der Weg zur Sprengelschule mehr als zwei Kilometer beträgt. Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.

Wie bereits auch die Jahre zuvor wurden die 365-Tage-Tickets von der Gemeinde Unterföhring vorbestellt und können ab Mittwoch, 4. September von 8 bis 12 Uhr bei Marion Alesch und Melina Fritsch im Rathaus in Zimmer BE003 (Alte Bücherei, links neben dem Haupteingang des Rathauses) abgeholt werden.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Wohnort die Kriterien erfüllt, rufen Sie gerne an unter Tel. 089 / 950 81-153.

 

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