Im Zweifel: Hunde an die Leine!
Derzeit erreichen uns wieder vermehrt Hinweise und Beschwerden zur Führung von Hunden. Im Gemeindegebiet Unterföhring (auf öffentlichen Straßen und Plätzen) gibt es keinen allgemeinen Leinenzwang für alle Hunderassen. Deshalb bitten wir Sie als verantwortungsvollen Hundebesitzer, dass von Ihrem Hund keinerlei Gefährdungen oder Belästigungen ausgehen. Nehmen Sie bitte Rücksicht aufeinander!
Denken Sie daran, als Tierhalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Daher möchten wir Sie erneut darauf hinweisen, dass Sie jederzeit und in jeder Situation in der Lage sein müssen, den Hund, vor allem wenn er ohne Leine geführt wird, auf Kommando abzurufen. Im Zweifel bitten wir Sie deshalb dringend, Ihren Hund an der Leine zu führen, wenn sich Personen im öffentlichen Raum von Hunden bedroht fühlen oder Angst haben.
Hundeverbot auf den Spielplätzen
Bitte beachten Sie auch, dass auf den gemeindlichen Spielplätzen Hundeverbot gilt. Von Hundekot kann eine Gefahr für die Gesundheit der Kleinen ausgehen, abgesehen davon, dass es schlicht nicht besonders appetitlich ist. Außerdem sollen sich Kinder auch nicht von den Hunden belästigt fühlen oder Angst haben müssen. Auf den gemeindlichen Spielplätzen gilt deshalb ein Hundeverbot.
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