Illegale Müllablagerung auf öffentlichen Flächen
Kurz vor Weihnachten wurde an der Wertstoffsammelstelle am Schramelweg ein Karton mit der Aufschrift „zu verschenken“ abgestellt. Der Absender wollte offensichtlich Gegenstände, die er nicht mehr benötigte, weitergeben, anstatt sie zu entsorgen. Das ist sicher eine schöne und gute Idee, jedoch ist diese Art der Abgabe auf öffentlichen Flächen wie Gehwegen oder an Wertstoffsammelstellen verboten und gilt als illegale Müllablagerung, die mit hohen Geldbußen belegt werden kann. Besonders bei der Ablagerung von Elektrogeräten kann das Bußgeld bis zu 5.000 Euro betragen.

Wer Gegenstände verschenken möchte, kann diese gerne auf Privatgrund anbieten. Auf öffentlichen Flächen oder an Wertstoffsammelstellen ist das jedoch verboten!
Die Gemeinde bittet denjenigen, der die Kiste am Schramelweg abgestellt hat, sich an die Abfallberatung im Rathaus zu wenden: Tel. 089 / 950 81-358.
Zudem haben Unterföhringer und Unterföhringerinnen die Gelegenheit, ihre gut erhaltenen und funktionstüchtigen Gegenstände im Wertstoffhof zu den bekannten Öffnungszeiten oder im Tauschschrank vor der VHS und Musikschule abzugeben.