Hinweis zum Förderantrag „Balkonkraftwerke“

In der jüngsten Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass der Förderantrag zu Balkonkraftwerke im Rahmen des Energiesparförderprogramms erst nach Beauftragung oder Installation der Anlage eingereicht wurde und deshalb anschließend abgelehnt werden musste. Bitte beachten Sie, dass der Antrag stets vor Beginn und Beauftragung der Maßnahme eingereicht werden muss, sonst wird Ihr Antrag abgelehnt.

Foto: Pixabay/Franz Bachinger

 

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