Verkehrsschild „nur PKW“

Leider kommt es immer wieder zu Unklarheiten mit dem Verkehrsschild „nur PKW“ (Verkehrszeichen 1010-58 StVO), das oft in Verbindung mit dem Verkehrszeichen „Parken erlaubt“ (314 StVO) gebracht wird.

Das Schild „nur PKW“ bezieht sich nicht auf die Größe oder das Gewicht eines Fahrzeuges, sondern nur auf die Art der Zulassung. Auch ein Transporter kann als PKW zugelassen sein. Deshalb können auch „große“ Fahrzeuge legal auf solchen Parkplätzen stehen.

 

 

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