Der Feststadl kann für das Jahr 2023 vorreserviert werden

Ab sofort und noch bis Sonntag, 30. Oktober können Unterföhringer Vereine den Feststadl für ihre Veranstaltungen im Jahr 2023 vorreservieren. Unterföhringer Bürgerinnen und Bürger sind dann ab dem 1. bis zum 30. November an der Reihe, eine Buchungsanfrage für das kommende Jahr zu stellen. Danach ist der Feststadl frei zur Buchung durch jedermann.

Diese neue Regelung und einige weitere hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung getroffen. Für bereits beiderseitig unterzeichnete Einmietverträge gelten die Regelungen und auch Kosten der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung weiter.

Die konkreten Mietkonditionen entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Entgeltordnung:

 

Feststadl | Benutzungsordnung

Feststadl | Entgeltordnung

 

Oder erfragen Sie sie im Sachgebiet Liegenschaften, Tel. 950 81-0.

 

 

Zurück