Bitte beachten Sie bei Schnee und Eis die Räum- und Streupflicht!
Der erste Schnee ist da, ab jetzt sind unsere Kollegen vom Winterdienst rund um die Uhr einsatzbereit und im Einsatz. Danke dafür!
Aber, wenn Sie ein Grundstück besitzen sind auch Sie gefragt, wenn es darum geht, unsere Wege sicher zu machen. Anlieger müssen die an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Gehwege räumen und sichern.
Die Gehwege müssen an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr auf einem Meter Breite von Schnee geräumt sein. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte muss das Eis beseitigt oder mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt, Granulat) bestreut werden. Die Sicherungsmaßnahmen müssen bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Ätzende Mittel dürfen nicht verwendet werden, schon aber das in Baumärkten zum Kauf angebotene Streusalz. Aber bitte beachten Sie: Streusalz sollte nur sehr sparsam und mit Bedacht eingesetzt werden.
Bitte passen Sie auf: Feuerwehrzufahrten müssen auch im Winter nutzbar sein.
Das Räumen bei Schnee und das Abstreuen der Flächen bei Eisglätte sind für die Feuerwehr im Notfall wesentlich. Flächen, die die Feuerwehr nicht nutzen kann, behindern den Erfolg der Einsatzkräfte und so werden letztlich auch Menschenleben gefährdet.
Wir danken für die Beachtung und Unterstützung und wünschen einen schönen und unfallfreien Winter.