Anleinpflicht für große Hunde im bebauten Gemeindegebiet
Ab dem 1. Dezember müssen Hundehalter ihre Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter haben oder Kampfhunde sind, im bebauten Gemeindegebiet von Unterföhring an der Leine führen (siehe Lageplan unten). Das beschloss der Gemeinderat in seiner Novembersitzung mit einer Mehrheit von 13:10 Stimmen. Das Gebot gilt in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, am Etzweg und am Tunnelweg sowie bei allen öffentlichen Märkten und Veranstaltungen. Insbesondere dürfen auch Kinderspielplätze allgemein nicht von Hunden betreten werden – selbst wenn sie an der Leine geführt werden. Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein und es muss gesichert sein, dass der Hund nicht aus dem Halsband schlüpfen kann. Wer gegen die Verordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Um die Verordnung gab es im Gremium eine intensive Debatte, insbesondere auch bei der Frage der Verhältnismäßigkeit. Viele Unterföhringer Hundebesitzer und ihre gut erzogenen Hunde müssten nun für die Verfehlungen weniger Einzelner büßen, argumentierten die Gegner:innen. Die Mehrheit folgte aber letztlich der Empfehlung der Verwaltung, die Verordnung zu beschließen. Die Verordnung soll für mehr Sicherheit aller im Verkehr teilnehmenden Personen und Tiere im Gemeindegebiet sorgen, Zwischenfälle mit Joggern, Radlern oder spielenden Kindern sollen so vermieden werden. Die Verwaltung erhoffe sich durch die Verordnung weniger Vorfälle von Hunden untereinander sowie zwischen Hunden und Menschen, hatte Hauptamtsleiter Felix Kinzinger dem Gremium zuvor erklärt. Auch habe ein Hundehalter sein Tier an der Leine besser im Blick, wenn es sein Geschäft erledige, und könne das dann auch besser beseitigen. In Stein gemeißelt sei die Regelung nicht, so Kinzinger, eine Verordnung kann jederzeit durch Beschluss des Gemeinderats geändert werden. Letztendlich gebe es für die Hunde in der Unterföhringer Flur und entlang der Isar genügend Auslaufmöglichkeiten.