Zahlung von Steuern und Gebühren – Zahlungsaufforderung

Sollten Sie keinen Dauerauftrag zur Zahlung Ihrer Steuern und Gebühren eingerichtet haben, so teilen wir Ihnen hiermit die Fälligkeiten mit. Ein gesondertes Erinnerungsschreiben gibt es nicht!

Fälligkeiten von Gewerbesteuer und Grundsteuer:
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

Fälligkeit der Hundesteuer:
15. Februar eines jeden Jahres.

Fälligkeit der Abwassergebühren:
15. Februar, 15. Mai, 15. August

Fälligkeit der Gebühren für die Abfallbeseitigung:
15. Mai, 15. November

Bitte im Verwendungszweck der Überweisung eingeben:

  • Personenkonto-Nummer (PK-Nummer)
  • Steuer/Abgabenart

Bankverbindungen der Gemeinde Unterföhring:

  • Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg
    DE54 7025 0150 0200 6236 92
    BYLADEM1KMS
  • VR-Bank Ismaning-Hallbergmoos-Neufahrn            
    DE35 7009 3400 0000 3373 66
    GENODEF1ISV
  • Commerzbank München
    DE69 7004 0041 0291 0040 00
    COBADEFFXXX

Bei verspäteter Zahlung werden gemäß Gesetz Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge erhoben.

Foto: www.freepik.com

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