Zahlung von Steuern und Gebühren – Zahlungsaufforderung
Sollten Sie keinen Dauerauftrag zur Zahlung Ihrer Steuern und Gebühren eingerichtet haben, so teilen wir Ihnen hiermit die Fälligkeiten mit. Ein gesondertes Erinnerungsschreiben gibt es nicht!
Fälligkeiten von Gewerbesteuer und Grundsteuer:
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
Fälligkeit der Hundesteuer:
15. Februar eines jeden Jahres.
Fälligkeit der Abwassergebühren:
15. Februar, 15. Mai, 15. August
Fälligkeit der Gebühren für die Abfallbeseitigung:
15. Mai, 15. November
Bitte im Verwendungszweck der Überweisung eingeben:
- Personenkonto-Nummer (PK-Nummer)
- Steuer/Abgabenart
Bankverbindungen der Gemeinde Unterföhring:
- Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg
DE54 7025 0150 0200 6236 92
BYLADEM1KMS - VR-Bank Ismaning-Hallbergmoos-Neufahrn
DE35 7009 3400 0000 3373 66
GENODEF1ISV - Commerzbank München
DE69 7004 0041 0291 0040 00
COBADEFFXXX
Bei verspäteter Zahlung werden gemäß Gesetz Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge erhoben.
Bitte beachten:
Seit dem 5. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Verordnung zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen. Die ausführende Bank überprüft bei jeder Überweisung, ob der angegebene Empfängername (Kontoinhaber) exakt zur verwendeten Bankverbindung passt. Daher bitte bei Überweisungen an uns immer folgenden Empfängernamen verwenden: Gemeinde Unterföhring