Gemeindliches Fundamt

Hierher kommt, wer sucht oder findet

 

Aktuelle Fundsachen

 

Derzeit wurden keine Fundsachen bei der Gemeinde Unterföhring abgegeben.

 

Das Fundamt der Gemeinde Unterföhring befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses, direkt im Einwohnermeldeamt. Hier können gefundene Gegenstände abgegeben und vermisste gemeldet werden. Für die Abgabe oder Abholung einer Fundsache kommen Sie bitte persönlich ins Rathaus. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Der Fund wird in Form einer Anzeige aufgenommen, dort kann der Finder schon vorab angegeben, ob er nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist Anspruch auf Eigentumserwerb an der Sache geltend machen möchte.

 

Folgende Gegenstände werden nicht angenommen:

  • abgestellte oder entsorgte Dinge (z.B. alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, zurückgelassene alte Möbelstücke, Fernsehgeräte etc.)
  • leicht verderbliche Lebensmittel
  • defekte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen (z.B. Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art/Menge, motorisierte Vehikel etc.)
  • Gegenstände mit einem Wert unter 10 Euro

Bitte beachten Sie, dass das gemeindliche Fundamt nur für Fundsachen zuständig ist, die in Unterföhring gefunden wurden.

 

Fundsachen MVG

Fundsachen, die Sie in der U-Bahn, im Bus (bis Linie 199) oder in der Straßenbahn finden, müssen im Fundbüro der MVG in München abgegeben werden.

Fundsachen Bahn

Fundsachen aus der S-Bahn oder aus Fernzügen müssen der Deutschen Bahn gemeldet werden.

Fundsachen Flughafen München

Für gefundene oder verlorene Gegenstände am Flughafen München ist das dort ansässige Fundbüro zuständig.

Für bestimmte Funde, wie z.B. Waffen, ist ausschließlich die Polizei zuständig.

Tiere, die Sie ohne Besitzer antreffen, sollten im Tierheim abgegeben werden (keine Freigänger-Katzen etc.).

 

Häufig gestellte Fragen

 
Wie lange werden die Gegenstände im Fundamt aufbewahrt?

Die Gemeinde Unterföhring verwahrt die Fundstücke maximal sechs Monate. In dieser Zeit können die Besitzer gegen Vorlage ihres Personalausweises und nach genauer Beschreibung des Gegenstandes die Sachen im Fundamt abholen. Bei Handys muss der PIN vor Ort eingegeben werden.

Was passiert mit den Fundstücken, die nicht abgeholt werden?

Nach Verstreichen der sechsmonatigen Frist werden die Finder angeschrieben mit der Information, dass sie nach § 973 BGB das Eigentum an der Fundsache erworben haben. Meldet der Finder kein Interesse am Fundstück, so geht nach § 976 BGB das Eigentum auf die Gemeinde über. Letztere entscheidet dann, was mit den Gegenständen passiert.

In Unterföhring werden z.B.:

  • die Gelder gespendet
  • Wertsachen verkauft, um den Erlös ebenfalls zu spenden
  • Fundräder an gemeinnützige Vereine übergeben
  • defekte Sachen fachgerecht entsorgt