Gewerbean-/ab-/ummeldungen
Kurze Beschreibung:
Rechtsgrundlage §14 GewO:
Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle) beginnt.
Jeder Gewerbetreibende muss sein Gewerbe bei der kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde anmelden, in der der Betriebssitz liegt.
Wann muss eine Meldung erfolgen:
- Anmeldung: Vor- (max. 4 Wochen) oder mit Beginn der Tätigkeit
- Ummeldung: Vor oder mit bekannt werden der Veränderung (Wechsel der Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde, Änderung- Wegfall der Tätigkeit)
- Abmeldung: Bei Betriebsaufgabe bzw. Löschung im Handelsregister
Wer muss melden:
Bei Einzelunternehmen:
- Der Gewerbetreibende
Bei Personengesellschaften (z.B. BGB/GbR-Gesellschaften, KG, OHG):
- Jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter muss einzeln eine Anmeldung durchführen
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG):
- Der/die für Rechtsgeschäfte bestellte Geschäftsführer für die Gesellschaft
- Vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbemeldung (An-/Ab-/Ummeldung)
- Personalausweis oder Reisepass von der befugten, anmeldenden Person bzw. Vollmacht in Verbindung mit einem Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtnehmers
- Bei ausländischen Staatsangehörigen (außerhalb EU, ausgenommen Lichtenstein, Island, Norwegen und Schweiz): zusätzlich gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Zusätzlich bei juristischen Personen und Personengesellschaften:
- aktueller Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Wie ist zu melden:
Mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich oder per Post bei der:
Gemeinde Unterföhring, Münchner Str. 70, 85774 Unterföhring, Zimmer 004
Tel.: 089/95081-135, E-Mail: gewerbe(at)unterfoehring.de
Besonderheiten:
Sofern Sie ein erlaubnispflichtiges bzw. überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben möchten, finden Sie nähere Infos unter folgenden Links:
- IHK Existenzgründung von A-Z
- Handwerkskammer für München und Oberbayern
- Landratsamt München: Thema Arbeit und Gewerbe
- Bayernportal: Gewerbeanzeige, Gewerbeanmeldung